Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

weitere Frage zum vierten Jahr Erziehungsurlaub

Frage: weitere Frage zum vierten Jahr Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort zu meiner Frage vom 4.5. Da ich die Teilzeitarbeit nach dem EU ja jetzt langsam beantragen müßte, falls ich das 4.Jahr nicht in Anspruch nehme, brauche ich nochmals ihre Hilfe. (Erster Arbeitstag ist der 23.8. letzter Termin zum Beantragen des TZ wäre der 23.5. - ist das richtig?) Wenn sich im 4. Jahr ein weiteres Kind einstellen sollte, steht mir ein MuSchu-Geld zu? Wenn ja woraus berechnet sich das? Danke nochmals Stephanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Stephanie, sorry, mir fehlt geade der Zusammenhang. Wieso 4. Jahr??? Falls Sie im EU noch ein Kind bekommen, erhalten Sie als gesetzl. versicherte Mutterschafstgeld, aber keinen Zuschuß vom AG, also höchstens DM 25/ Tag. Gruß, NB


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