Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub/Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub/Teilzeitbeschäftigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, im Dezember 2003 endet mein Erziehungsurlaub. Da ich keinen Kindergartenplatz habe möchte ich laut meinem Wunsch als Teilzeitbeschäftigte mit ca. 50 Stunden wieder im alten Betrieb anfangen. Habe dort am 1.8.1983 mit meiner Lehre begonnen und als Vollzeitkraft anschließend gearbeitet. Muss mein Arbeitgeber meiner gewünschten Teilzeit zustimmen oder kann er etwas anderes bestimmen? Er will den alten Vertrag auflösen. Im neuen Vertrag steht nichts von der Betriebszugehörigkeit. Mein Arbeitgeber hat auch schon einen 400 Euro Job angedeacht, aber da habe ich ja wohl auch nicht allzuviel Rechte/Absicherungen oder? Viele Fragen auf einmal aber ich wäre sehr dankbar für einen Tipp und Rat wie ich die Sache für mich am günstigsten angehen kann. Danke viele Grüße Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ich arbeite in einem Pflegeheim und hätte gerne gewußt wie die zeiten im Schichdienst nun für mich gelten


Mitglied inaktiv

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Du darfst nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten !


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