Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub - neues Gesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub - neues Gesetz

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Erste Frage, ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, wieviel vor Ende müßte ich eine Verlängerung ankündigen, habe ich eine Recht auf eine Verlängerung oder ist es Goodwill des Arbeitgebers? Zweite Frage, ich möchte eigentlich nach einem Jahr Teilzeit arbeiten und zwar mit einer Kollegin die ebenfalls im Erziehungsurlaub ist 14 tägig im Wechsel, jetzt habe ich gelesen nach dem neuen Gesetz hätte man ein Anrecht auf Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub(mein krankenhaus in dem ich arbeite hat mehr als 15 Mitarbeitzer). Können Sie mir sagen wo das alles genau steht zum nachlesen. Ist es möglich die Teilzeitarbeit so wie oben beschrieben zu handhaben, oder kann der Chef einen Zwingen dann z.B. von 8.00 - 12.00 zu kommen. oder kann er das ganze auch ganz ablehnen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Nicole, 1. Nein, es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn der AG nicht zustimmt 2.www.bma.de/download/gesetze/teilzeitgesetz.htm Gruß, NB


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