Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Familie wird nächstes Jahr ein Kind durch eine Auslandsadoption adoptieren. Ich möchte gern drei Jahre Elternzeit einreichen, ebentuell aber nach 1-2 Jahren wieder teilzeit arbeiten. Muß ich mich diesbezüglich schon bei Antragsstellung entscheiden? Oder kann ich erst nach dem ersten Jahr eine Entscheidung treffen, ob ich als Teilzeitkraft zurückkehre? Liebe Grüße H.L.
Liebe Heike, Sie gelten wie jede andere Mutter auch. Das bedeutet, dass Sie im EU Anspruch auf Teilzeit haben, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:Der Anspruch besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. GRuß, NB
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