Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub beim Arbeitsamt melden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub beim Arbeitsamt melden?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich beziehe derzeit ALG1 (Anspruch besteht bis Ende August) und gehe am 17.8.09 in Mutterschutz. Muss ich beim Arbeitsamt Erziehungsurlaub einreichen? Oder gehe ich einfach in den Mutterschutz und die restlichen zwei Wochen Arbeitslosengeld verfallen ganz einfach? Und: Bekomme ich nach der Geburt zuzüglich zum Eltern- und Kindergeld auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?


Mitglied inaktiv

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Mutterschaftsgeld erhältst Du vor und während der Schutzfristen nach der Geburt (6 bzw. 8 Wochen) von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 13 Abs. 1 Mutterschutzgesetz). Allerdings wird das Mutterschaftsgeld beim Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Es wäre gut - denke ich - wenn Du der Arbeitsagentur den Beginn Deines Mutterschutzes anzeigst. Denn ab diesem Zeitpunkt erhältst Du ja kein Arbeitslosengeld 1 mehr, denn Du darfst durch die Agentur nicht mehr vermittelt werden. Du erhältst dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1. Dein Restanspruch auf ALG 1 erlischt jedoch nicht, er ruht lediglich (§ 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III). Das bedeutet, dass Du die restlichen ca. 2 Wochen ALG 1 nach Ende der Mutterschutzfristen (8 Wochen nach Geburt) erhältst. Je nach finanzieller Situation Deiner kleinen Familie, solltest für die Zeit nach dem Auslaufen des ALG 1 über einen ALG 2-Antrag nachdenken.


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