Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader! Zuerst wollte ich meine Freude über dieses Forum ausdrücken. Endlich gibt es eine "Rechtsberatung"!!! Mein Problem ist der Bescheid vom Erziehungsgeld. Die Berechnung ergab, daß ich ab dem 7.Monat nur noch ca. 200DM bekomme. Nun wurde aber vom Gehalt meines Freundes nur 2000DM Werbungskosten und 27%sonstiges abgezogen. Ich frage mich nun, was das soll. Schließlich bekommt er auch nicht nur 27% beim Arbeitgeber abgezogen, sondern fast 50% die vom Bruttolohn weggehen. Wie kann also das Versorgungsamt nur sowenig abziehen, und das dann als Geld, das wir im Jahr zur Verfügung haben sollen, annnehmen. Ich weiß mir keinen rat und ich denke, wir werden mit unseren finanziellen Mitteln ab den 7.Monat nicht hinkommen. Ach ja, mein Mann verdient laut Bescheid 58406,40DM. Für ihre Hilfe wäre ich Ihnen dankbar!!! MfG, T.Kary
Liebe Tatjana, lt. dem Gesetz (s. Bemerkungen im Forum) darf ich nicht speziell auf Ihren Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten. Das Gesetz sieht bei der Berechnung des EZ bestimmte Freibeträge vor, abzugsfähig ist auch die Einkommensteuer + die kirchensteuer. Wenn Sie glauben, daß die berechnung nicht richtig ist, müssen Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. N. Bader
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