Hallöchen,
wie sieht es eigentlich mit der Berechnung des Erziehungsgeldes aus, wenn der Vater meines Kindes im Ausland arbeitet und in Deutschland keine Steuern zahlt? Zählt dann zum Bruttoeinkommen auch Auslöse, Werkzeuggeld usw. dazu oder zählt lediglich der Stundenlohn?
Gruß Alina79
Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 15:08
Antwort auf:
Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.
Hallo,
leben Sie denn mit dem KV zusammen? Sonst zählt er gar nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2005
Antwort auf:
Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.
Hatte ich völlig vergessen zu schreiben. Wir leben zusammen und er hat demnächst sogar vor seinen Zweitwohnsitz im Ausland anzumelden.
Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 15:36
Antwort auf:
Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.
Hallo,
dann wird er wohl wie ein Deutscher behandelt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2005