Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.

Hallöchen, wie sieht es eigentlich mit der Berechnung des Erziehungsgeldes aus, wenn der Vater meines Kindes im Ausland arbeitet und in Deutschland keine Steuern zahlt? Zählt dann zum Bruttoeinkommen auch Auslöse, Werkzeuggeld usw. dazu oder zählt lediglich der Stundenlohn? Gruß Alina79

Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 15:08



Antwort auf: Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.

Hallo, leben Sie denn mit dem KV zusammen? Sonst zählt er gar nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2005



Antwort auf: Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.

Hatte ich völlig vergessen zu schreiben. Wir leben zusammen und er hat demnächst sogar vor seinen Zweitwohnsitz im Ausland anzumelden.

Mitglied inaktiv - 25.02.2005, 15:36



Antwort auf: Erziehungsgeld wenn Vater im Ausland beschäftigt.

Hallo, dann wird er wohl wie ein Deutscher behandelt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2005



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