Katja1976
Sher geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht die Verlängerung meiner Elternzeit von 1 auf 3 Jahre beantragt und gleichzeitig die Beschäftigung in Teilzeit (25 Stunden/Woche). Nach knapp 5 Wochen habe ich per Mail eine Bestätigung der Verlängerung bekommen, aber auch gleichzeitig mitgeteilt bekommen, dass eine Beschäftigung nicht möglich ist. Mein Problem ist nun, dass, wenn meine Firma mich nicht in Teilzeit beschäftigt, ich keine andere Möglichkeit habe in meiner Nähe zu arbeiten. Ich bin aber auf das Geld angewiesen, da wir mit einem Gehalt nicht über die Runden kommen. Da mein Arbeitgeber gerade verkauft wurde und ich somit einen "neuen" Arbeitgeber habe, kann man mir derzeit nicht sagen, ob ich überhaupt wieder beschäftigt werde. Kann ich meinen AG bitten die Verlängerung nicht schriftlich zu fixieren und lieber über eine Kündigung nachzudenken? So würde ich zumindest ALG 1 bekommen und nicht komplett ohne Einkommen sein. Falls noch Rückfragen sein sollten, dann bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Vielen lieben Dank Katja Lünstroth
Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, der Arbeitgeber der Elternzeitverlängerung zugestimmt. Damit können Sie doch für die Zeit, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, anteilig Arbeitslosengeld 1 bekommen. Eine Kündigung ist nicht nötig. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das wäre nicht gut. Das Amt wird verlangen gegen die Kündigung zu klagen. Lass Dir schriftlich geben dass Du woanders IN Elternzeit arbeiten darfst. Damit , und nachgewiesener Kinderbetreuung, kannst Du dann auch ALG1 in Elternzeit bekommen.
mellomania
du kannst während der elternzeit bei deinem AG mti dessen zustimmung auch 30 pro woche woanders tz arbeiten. diese genehmigung würde ich mir schnellstens holen und woanders teilzeit abeiten. deine elternzeit läuft dann weiter
Ähnliche Fragen
zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit, arbeite jedoch geringfügig bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger und werde Ende April in Mutterschutz gehen. Bekomme ich dann mein Gehalt weiter für die 16 Wochen, da ich arbeite, oder ist das für diese Zeit gestrichen aufgrund der ELternzeit? Vielön Dank für eine klären ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 30.09.2015 in Elternzeit und habe diese Woche eine Mail von meinem AG bekommen, dass er mich wahrscheinlich nicht weiter beschäftigen kann (Unternehmen läuft nicht so gut - aber keine Insolvenz!). Ich habe mich schon belesen und weiß, dass ich nicht während der Elternzeit gekündigt werden kann. Eine Künd ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung