Sher geehrte Frau Bader,
ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht die Verlängerung meiner Elternzeit von 1 auf 3 Jahre beantragt und gleichzeitig die Beschäftigung in Teilzeit (25 Stunden/Woche). Nach knapp 5 Wochen habe ich per Mail eine Bestätigung der Verlängerung bekommen, aber auch gleichzeitig mitgeteilt bekommen, dass eine Beschäftigung nicht möglich ist.
Mein Problem ist nun, dass, wenn meine Firma mich nicht in Teilzeit beschäftigt, ich keine andere Möglichkeit habe in meiner Nähe zu arbeiten. Ich bin aber auf das Geld angewiesen, da wir mit einem Gehalt nicht über die Runden kommen.
Da mein Arbeitgeber gerade verkauft wurde und ich somit einen "neuen" Arbeitgeber habe, kann man mir derzeit nicht sagen, ob ich überhaupt wieder beschäftigt werde.
Kann ich meinen AG bitten die Verlängerung nicht schriftlich zu fixieren und lieber über eine Kündigung nachzudenken? So würde ich zumindest ALG 1 bekommen und nicht komplett ohne Einkommen sein.
Falls noch Rückfragen sein sollten, dann bitte ich Sie mich zu kontaktieren.
Vielen lieben Dank
Katja Lünstroth
von
Katja1976
am 23.06.2017, 10:08
Antwort auf:
Elternzeit befürwortet, aber Teizeit kann ich nicht beschäftigt werden
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, der Arbeitgeber der Elternzeitverlängerung zugestimmt.
Damit können Sie doch für die Zeit, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, anteilig Arbeitslosengeld 1 bekommen.
Eine Kündigung ist nicht nötig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2017
Antwort auf:
Elternzeit befürwortet, aber Teizeit kann ich nicht beschäftigt werden
Nein, das wäre nicht gut.
Das Amt wird verlangen gegen die Kündigung zu klagen.
Lass Dir schriftlich geben dass Du woanders IN Elternzeit arbeiten darfst.
Damit , und nachgewiesener Kinderbetreuung, kannst Du dann auch ALG1 in Elternzeit bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 23.06.2017, 10:21
Antwort auf:
Elternzeit befürwortet, aber Teizeit kann ich nicht beschäftigt werden
du kannst während der elternzeit bei deinem AG mti dessen zustimmung auch 30 pro woche woanders tz arbeiten. diese genehmigung würde ich mir schnellstens holen und woanders teilzeit abeiten. deine elternzeit läuft dann weiter
von
mellomania
am 23.06.2017, 13:34