hallo, ich hätte ein paar fragen. 1. ich bin in der ausbildung und werde so gott will diese am 30.09. beenden. habe nun vor 7+5 wochen meinen sohn auf die welt bekommen. ist es denn so dass man während der ausbildung wenn man dieser ausbildungstätigkeit so wie ich ab 31.1. wieder - erziehungsgeld erhalten kann trotz dem arbeitslohn den man erhält? mein monatliches bruttoeinkommen beträgt 840 euro bleiben netto ca. 580 euro übrig da das kind ja bei mir versichert ist. ich wohne zu hause und muss dort keine miete zahlen dafür aber mein essen, kleidung etc. selber zahlen genauso 150 Euro für waschen, strom, wasser etc.. und meine mutter würde auf das kind aufpassen d.h. ich müsste dort auch 50 euro ihr geben monatlich. summa sumarum bleibt am monatsende ned wirklich was übrig - da ja mein kind auch sachen wie windeln, essen usw.. braucht.. und ich brauch ja auch was zum leben usw. bekomme ich das erziehungsgeld? und 2. wie ist das dann wenn ich meine ausbildung beendet habe am 30.09. bekomme ich dann für die restliche zeit bis 4.12. erziehungsgeld oder wird mir dass dann untersagt wenn die den antrag jetzt ablehenen für das erste jahr? hab ich dann überhaupt keinen anspruch wenn ich nach der ausbildung zu hause bleiben will aber das 1. lebensjahr noch nicht rum ist? für diese antworten wäre ich dankbar. liebe grüße und danke im vorraus :)
Mitglied inaktiv - 27.01.2006, 17:40