Frage: erziehungsgeld und ausbildung

Hallo!Ich wollte mich über die Höhe sowie über die Länge des Erziehungsgeldes erkundigen.Außerdem wollte ich gerne wissen was passiert wenn man in der Ausbildung den Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt Kann Man sich ihn auch mit dem Partner teilen? Im voraus herzlichen dank und Frohe Weihnachten

Mitglied inaktiv - 20.12.2001, 07:51



Antwort auf: erziehungsgeld und ausbildung

Liebe Bianca, die Erfahrungen von Inger bzgl. der Ausbildung sind ok, die Infos über das Erziehungsgeld leider nicht. Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Je Kind beträgt das Erziehungsgeld maximal 600 DM im Monat. Ausnahme ist die Budgetierung (s.u.)Das Erziehungsgeld entfällt bei Überschreitung folgender Einkommensgrenzen, bei denen es sich nicht um Brutto- oder Nettobeträge, sondern um durch das Bundeserziehungsgeldgesetz besonders bestimmte Einkommensgrenzen handelt. In den ersten sechs Lebensmonaten:  100.000 DM im Jahr für Ehepaare mit einem Kind  75.000 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Ab dem siebten Lebensmonat:  29.400 DM im Jahr für Ehepaare  23.700 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Diese Grenzen werden je weiteres Kind um 4.200 DM angehoben. Bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erziehungsgeld finden Sie im Bundeserziehungsgeldgesetz Maßgebend für den Anspruch auf EG im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachgewiesen, dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Jahr zurückgegriffen. Wer das EG über die ersten sechs Monate hinaus erhält, kann budgetieren, also nur 12 Monate EG erhalten, dann jedoch in Höhe von DM 900.- Wenn sich später herausstellt, dass der Anspruch audf Budgetierung nicht bestand, muss das Geld bis zu 1800 DM zurückerstattet werden. Die Grenzen ermittelt man wie folgt: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben) Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Da für Auszubildende ganz normal das ErzGG gilt, können Sie sich mit Ihrem Partner den EU teilen oder gleichzeit nehmen. Gruß, NB Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2001



Antwort auf: erziehungsgeld und ausbildung

Hallo Bianca, also ich bin auch in der Ausbildung und ich werde ein Jahr EU nehmen. Du solltest auf jeden Fall mit der zuständigen Handels- oder Handwerkskammer telefonieren und nachfragen, wie weit Du Deine Prüfung verschieben darfst,etc. Die Nummer der Kammer holst Du Dir am Besten von Deinem Klassenlehrer. Du kannst (wurde mir gesagt) bis zu den vollen 3 Jahren EU nehmen. Würde ich nicht tun. Die Höhe un Länge des Erziehungsgeldes ist immer gleich: 1 Jahr EU: 900,- DM/mon. 2 Jahre EU: 600,-/mon. (auch im ersten Jahr!) 3 Jahre EU: Nur die ersten beiden Jahre werden ausgezahlt. Im dritten gibt es nichts! Über die gemeinsame Elternzeit weiß ich leider auch nicht so viel. LG Inger

Mitglied inaktiv - 20.12.2001, 10:41



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