Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich hatte Arbeitsverbot und noch 40 Tage Resturlaub. Ich habe vier mal (jedesmal bei einer anderen Beraterin bei der Erziehungsgeldstelle) nachgefragt, ob das Erziehungsgeld aufgrund des Resturlaubes gekürzt wird und erhielt jedesmal die Antwort nein. Nun erhielt ich den Bescheid und es wurde natürlich doch für die Zeit des Resturlaubs das Erziehungsgeld gestrichen. Lohnt es sich zu klagen? Zumal mein Arbeitgeber mir die Wahl gelassen hatte, wann ich meinen Resturlaub nehme, nun habe ich 500 € eingebüßt. Vielen Dank
Hallo, ???? Lesen Sie mal im BErzGG. Den Urlaub können Sie noch nach dem EU nehmen. Gruß, NB
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