Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich wohne zur Zeit in Italien und habe einen 4 Monaten alten Sohn (in Rom geboren), habe aber meinen 1.Wohnsitz in Deutschland da ich dort auch ein Gewerbe habe (Tourismus). Mein Mann arbeitet in Italien, er verdient ca.47.000 DM netto im Jahr und ich leider mit meinem Gewerbe noch gar nichts. Kann ich den trotzdem Erziehungsgeld beantragen, und wie sieht eine solcher Beitrag den aus, wie lange, wieviel ca.?? PS: Wie wurde das mit dem Kindergeld spaeter aussehen? Vielen Dank im voraus, Kelly
Mitglied inaktiv - 31.07.2000, 15:08