Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich weiss nicht, ob meine Frage zu kompliziert ist. Ich versuche es einfach und danke schon mal vorab. Unser Kind wurde diesen Oktober im Ausland geboren. Im Frühjahr 07 werden wir wieder nach Deutschland gehen, dann ist sie ca. 6 Monate alt. Ist es dann noch möglich, Erziehungsgeld zu beantragen? Ich habe da irgendwas von 6 Monaten gelesen, weiss aber nicht, auf was sich das bezieht. Ich habe kein Einkommen, bin aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Mein Mann ist Asiate mit Wohnsitz in seinem Heimatland und sehr geringen Einkommen. Soll ich mich arbeitslos melden? Und werde ich dadurch in die Krankenversicherung aufgenommen? Oder wie verhält sich der Status "im Erziehungsurlaub" bei mir? Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
Hallo, wenn Sie ohne ARbeit sind, können Sie keinen EZ beantragen. ARbGeld ist auch ein Problem, Sie haben ja wohl keine ANwartschaften und stehen dem ARbeitsmarkt nicht zur verfügung. Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen, y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben, y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht). Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten: y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt worden sind, y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen. Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder einer Beschäftigung in Deutschland und für ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen (siehe § 1 Abs. 7 BErzGG). Liebe gRüsse, NB
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Erziehungsgeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland gezahlt. Hier der entsprechende Auszug aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz: Anspruch auf Erziehungsgeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1 zu erfüllen, von seinem im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässigen Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vo ...
Hallo Tatjana, Du brauchst keinen Wohnsitz oder staendigen Aufenthalt in Deutschland zu haben, um Erziehungsgeld zu bekommen. Ich hatte unseren ersten Antrag an meinen letzten Wohnort (Augsburg), wo ich aber abgemeldet war, geschickt. Er wurde aber dann aus Gruenden, die ich nicht kenne, nach Muenchen weitergeleitet. Wichtig bei der ganzen ...
Sehr geehrte Frau Bader, in einer früheren Anfrage haben Sie bereits erklärt, daß man Erziehungsgeld bekommen kann, wenn man "einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland" hat. Was habe ich darunter zu verstehen? Hintergrund: Mein Mann hat für nächstes Jahr einen auf 5 Monate befristeten Job in den USA bekommen. Ich möchte ger ...
Aus beruflichen Gründen meines Ehemannes leben wir in Spanien. Mein Mann ist bei einem dtsch.Arbeitgeber angestellt, arbeitet aber z.Zt.im Ausland ca. 1-2Jahre.Ich bin natürlich mit ins Ausland gezogen, bin aber nicht in einem Beschäftigungsverhältnis tätig ( sind erst im oktober 03 rüber gezogen ), da unser Kind demnächst kommt. Nun habe ich gele ...
sehr geehrte frau bader, meine tochter wurde im januar 2004 in den usa geboren. wir leben bereits seit einem jahr hier und werden nach ablauf von 2 jahren wieder nach deutschland zurueckkehren. finanziert wird dieser aufenthalt ueber ein steuerfreies stipendium einer deutschen koerperschaft. bezueglich kinder- und erziehungsgeld haben wir sehr w ...
Hallöchen, wie sieht es eigentlich mit der Berechnung des Erziehungsgeldes aus, wenn der Vater meines Kindes im Ausland arbeitet und in Deutschland keine Steuern zahlt? Zählt dann zum Bruttoeinkommen auch Auslöse, Werkzeuggeld usw. dazu oder zählt lediglich der Stundenlohn? Gruß Alina79
Hallo Frau Bader, hallo an alle anderen, mein Freund wohnt und arbeitet in den Niederlanden. Ich arbeite in Deutschland, bin auch dort gemeldet, obwohl ich mich sehr oft bei meinem Schatz aufhalte. Nun bin ich schwanger (unser Sonnenschein kommt im August zur Welt) und habe folgende Fragen: Wie läuft das mit dem Erziehungsgeld/Kindergeld ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
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