Frage: Erziehungsgeld Ausland

Sehr geehrte Frau Bader, in einer früheren Anfrage haben Sie bereits erklärt, daß man Erziehungsgeld bekommen kann, wenn man "einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland" hat. Was habe ich darunter zu verstehen? Hintergrund: Mein Mann hat für nächstes Jahr einen auf 5 Monate befristeten Job in den USA bekommen. Ich möchte gern die ganze Zeit mitgehen, kann ich dann trotzdem einen Wohnsitz hier belassen? Was muß ich dafür nachweisen, einen Mietvertrag? Wie ist es, wenn wir unsere Möbel einlagern liessen? Vielen Dank für Ihre Antwort Danasmile

Mitglied inaktiv - 14.05.2002, 22:12



Antwort auf: Erziehungsgeld Ausland

Liebe Dana, bei einer vorübergehenden Versendung eines Dt. AGs ins AUsland wird das EG weiter bezahlt. Ihre EG-Stelle prüft im Einzelfall, was vorübergehend ist. 5 Mo. wohl schon. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2002



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