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Sehr geehrte Frau Bader, habe gerade in der Zeitung eine äußerst unerfreuliche Nachricht gelesen und zwar wurde für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Koalition der Nachtragshaushalt für die Jahr 2004 und 2005 beschlossen, dieser beinhaltet unter anderem dass das Landeserziehunggeld gänzlich wegfällt. Nun meine Frage, ist dieses rechtlich überghaupt möglich? Wird dadurch nicht der im Grundgesetz festgeschriebene Schutz der Familie angegriffen? Ich persönlich fühle mich nun bestraft dafür, dass ich ein Kind in die Welt setze. Gibt es dann für mich wenn ich mein Kind im Mai zur Welt bringen werde überhaupt kein Erziehunggeld mehr, wenn dieser Beschluss auch im Landtag gefasst wird oder gibt es ein Bundesgesetz welches bestimmt das jede Mutter die für die Erziehung Ihres Kindes zu Hause bleibt Anspruch auf diese Sozialleistung hat? Darky und Krümel
Hallo, das ist auch rechtens. Da nur in einigen Bundesländern und freiwillig. GRuß, NB
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Ich finde es überhaupt ungerecht, dass es in einigen Bundesländern Landeserziehungsgeld gibt und in anderen nicht.
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Hallo ! Landeserziehungsgeld ist das was es im 3. Jahr in einigen Bundesländern gibt ! Wenn es gestrichen wird heißt das , daß du nur maximal 2 Jahre Geld bekommst ! Ist in den meisten Bundesländern schon so !
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