Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld bei nochmaliger Schwangerschaft im EU?

Frage: Erziehungsgeld bei nochmaliger Schwangerschaft im EU?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Da ich leider nicht mit den Gesetzestexten zurechtkomme, weil ich das sog. "Beamtendeutsch" einfach nicht so richtig verstehe, wende ich mich vertrauensvoll an Sie! Ich habe einen Sohn, der am 24.01.2000 geboren wurde. Ich habe meine vollen 3 Jahre EU eingesetzt und bin nun zum 2. mal Schwanger von Mehrlingen (ET 12.09.02). Nun meine Frage, die vielleicht etwas verfrüht ist... ;o) Komme ich dann auch in den Genuß von Mutterschaftsgeld, bzw. Erziehungsgeld? Weil ich habe ja seit Dezember 1999 nicht mehr gearbeitet.... Wird das Geld, wenn mir denn etwas zustehen sollte an das Gehalt von meinem Mann angeglichen wie beim 1. Kind? Vielen Dank für Ihre Mühe! Lieben Gruß Pamela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Pamela, 1. Sie erhalten MG von der KK, nicht aber den Anteil vom AG 2. Sie erhalten für jedes Kind getrennt EG, die Einkommensgrenze erhöht sich sogar etwas 3. Ich nehme an mit Gehaltsausgleich meinen Sie die Einkommensgrenze. Wenn Sie Fragen zur Höhe haben, können Sie einfach noch mal fragen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!! Ich habe allerdings noch mal eine Frage bez. des MG.... Sie schreiben, dass die KK nichts zu zahlen braucht, aber mein AG. Auch wenn ich vorher nicht gearbeitet habe? Ich frage deswegen, weil ich damals schon solche Probleme hatte mein Geld im MG zu bekommen!! Ist es dabei vielleicht sinnvoller einen Anwalt einzuschalten? Damit habe ich bei meinem ersten Kind auch gedroht und siehe da, das Geld war innerhalb von 3 Tagen da!! Müssen die dann das volle Gehalt zahlen, oder nur den AG-Teil, der auch beim ersten Kind gezahlt wurde? Ich wollte meinem AG im übrigen in den nächsten Tagen mitteilen, dass ich wieder Schwanger bin. Dieses Verhalten ist doch korrekt? Vielen Dank schon mal im voraus! Lieben Gruß Pamela


Mitglied inaktiv

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Liebe Pamela, das hast Du falsch gelesen: Du bekommst Geld von der KK (max. DM 25,- pro Tag, die Euro-Werte kenne ich noch nicht), aber nix vom AG. Dem AG melden solltest Du es so bald wie möglich, damit er planen kann. LG, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

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o.T.


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