Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzieherin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzieherin

Wunschkind4

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Hallo Frau Bader, ich habe heute unerwartet einen positiven Schwangerschaftstest gehabt bin nicht weiter wie in der 5 SSW. War noch nicht beim Gyn. Hatte letztes Jahr im Oktober eine frühe Fehlgeburt (7ssw). Nun fange ich am 01.04. eine neue Stelle als Erzieherin an und möchte es noch nicht gleich öffentlichen machen da ich Angst habe das es wieder ein früher Abgang ist und ich umsonst es gemeldet habe. Können für negative Konsequenzen entstehen, wenn ich jetzt noch etwa 3 Wochen warte bis ich es meinen Arbeitgeber sage? Bei Beschäftigungsverbot, wer bezahlt das dann? Bin ja dann noch keine 3 Monate arbeiten. Vielen Dank für ihre Zeit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keine Nachteile, wenn Sie es nicht sagen. Aber der AG kann das MuschG eben auch nicht anwenden. Bei einem BV gibt es keine Mindestarbeitszeit. Liebe Grüße NB


mellomania

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Du entscheidest wann duves sagst. Solange der AG nix davon weiß, gibt das Mutterschutz Gesetz für dich nicht. Der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen und dir ersatztätigkeiten zuweisen. Erst wenn das nichtvgegt, spricht er ein bv aus. In einem bv erhältst du das was du ohne bv bekommen würdest


Berlin!

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Juristisch betrachtet hat es keinerlei negative Konsequenzen für Dich. Natürlich kann Deine Arbeitgeberin erst alle Schutzmaßnahmen bieten, wenn sie von der Schwangerschaft weiß. aber das wird Dir auch selbst klar sein. je nach Arbeitsstelle musst Du viel heben und dergleichen, bedenke das für Dich, das ist aber kein juristischer Rat. Du bekommst auch dann das vereinbarte gehalt, wenn Du sofort ins BV gehst. Völlig unabhängig davon, wie lange Du vorher dort gearbeitet hast. Die 3 Monte beziehen sich auf Frauen, die ein wechselndes Gehalt aufgrund von Schichtzulagen etc. haben, dort wird dann ein Durchschnitt gebildet. Du bekommst im BV genau das, was Du ohne BV bekommen würdest. Also musst Du Dir keine Gedanken über die Dauer der Betriebszugehörigkeit machen. Und lass Dich nicht kirre machen, sicher werden hier Antworten kommen wie "der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, er kann Dich ja auch ins Büro umsetzen.....". Das ist in der Theorie richtig, hat aber mit der Lebenswirklichkeit einer Erzieherin nichts zu tun. Alles Gute Dir und dem Baby!


Wunschkind4

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Vielen lieben Dank für ihre Antwort, fühle mich jetzt besser. VG Denise


1Babyunterwegs

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Also mein Frauenarzt wollte mich zur erst Untersuchung erst in der 8/9 Woche sehen. Vielleicht geht das bei dir auch und dann hast du vorher sowieso noch keine Bestätigung für die Ss die du herzeigen kannst/musst. Lg und viel Glück


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