Lisa1506
Hallo Frau Bader, Zu meiner Lage. Ich bin Erzieherin und in der bald 9ten Woche. Ich habe es bis dato noch niemanden gesagt, zum einen sehr großen Angst vor der Reaktion (4te Schwangerschaft und niemand rechnet damit bzgl meines Alters) und wir sind sehr unterbesetzt. Es ist nun so, dass ich erst in der 13ten Woche meine Pränataldiagnostik Termin habe zwecks Trisomie. Diesen würde ich gerne abwarten. Ist dies rechtlich richtig oder habe ich sofortige Mitteilungspflicht? Ich kann mich auch nicht krankschreiben lassen, da mein Kind in den gleichen Kindergarten geht und ich es nicht jeden Tag bringen kann trotz Krankschreibung. Dann bestünde vielleicht sogar das Recht auf weiterarbeiten trotz Schwangerschaft? Eine Helferin war vor 2 Jahren auch schwanger und durfte bis zum Mutterschutz in unserer Einrichtung weiterarbeiten. Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Hallo, Sie haben keine gesetzliche Verpflichtung, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen. Es ist aber zu überlegen, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten würden und eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Das hängt bei Ihrer Tätigkeit wahrscheinlich primär von Ihrem Titer-Status ab. Liebe Grüße NB
peekaboo
Hallo, du musst deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht mitteilen. Er kann dich dann aber auch nicht schützen Fall eventuell Gefahren die am Arbeitsplatz lauern. Ich habe meine Schwangerschaft damals erst den 18. Woche bekannt gegeben. Liebe Grüße Peeka
Ani123
Sie müssen die Schwangerschaft nicht melden. Erst mit der Meldung greift das Mutterschutzgesetz. Ihr AG muss nach der Meldung sofort die Gefähdungsbeurteilung durchführen. In der Regel wird die Schwangere erstmal unter Fortsetzung des Gehaltes vorläufig nach Hause geschickt. Ein Besuch beim Betriebsarzt folgt, wo u. a. Blut abgenommen wird um die Titter zu bestimmen. Wenn bestimmte Titter fehlen kommt es meist zum BV. Wenn alle Titter vorhanden sind wird geschaut, ob eine mutterschutzkomforme Tätigkeit vorhanden ist. Wenn ja üben sie diese aus. Mutterschutzkomform kann z. B. eine Arbeit in einer Kindergartengruppe sein, wo sie dann bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben dürfen. Eine Versetzung ins Büro ist möglich, sowie auch eine Versetzung in eine andere Kita, insofern diese zur gleichen Kita gehört und nur am anderen Standort ist oder Arbeiten zu Hause, wie z. B. Bastelarbeiten vorbereiten. Es kann sein, dass die Tätigkeit nur stundenweise ausgeübt werden kann. Dann stellt der AG für die übrige Zeit ein BV aus. Erst wenn der AG keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat spricht er das volle BV aus. Das kann z. B. auch erst in der 24SSW sein. Das (Teil-) BV kann er zu jederzeit aufheben, sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Arbeiten Sie in einem Kindergarten ohne Krippe? Wenn nein und die Krippe ist nicht komplett von dem Kindergartenbereich getrennt gibt es häufig ein BV. Was steht in ihrem Arbeitsvertrag? Sind dort feste Arbeitszeiten angegeben? Wenn nein kann der AG sie in der Öffnungszeit der Kita einsetzen. Eine Betreuung ihrer Kinder ist in dem Fall Privatsache. Wenn ja, dann kann er sie nur in den dort genannten Zeiten einsetzen. Trotz BV oder AU dürfen sie ihr Kind selbst in die Kita bringen, insofern es ihre Genesung nicht gefährdet.
roza_soza
Mitteilen musst du es nicht, das ist deine Entscheidung. Weißt du denn ob du die nötigen Titer hast? Wurde ja wahrscheinlich bei den vorigen Schwangerschaften schon getestet. Wenn ja, dann würde ich halt schauen nicht zu schwer zu heben. Aber wenn du nicht immun bist, würd ich schon was sagen. Krankschreibung wäre ja eh keine Lösung, du bist ja nicht krank.
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