Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ERz Urlaub

Frage: ERz Urlaub

Mitglied inaktiv

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hallo Frau Bader. Ich beende am 22 .03 meinen ersten Erziehungsurlaub und trete am 13. Juli den nächsten an. Wieviel urlaubstage stehen mir zu? Generell habe ich 30 Tage EU im Jahr. Stimmt es mittlerweile, dass man bei einem Mutterschutz von 6 Wochen vor ET die Zeit angerechnet (angehängt) bekommt, wenn das Kind 3 oder mehr Wochen früher kommt? Viele Grüße und vielen fdank Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! meiner meinung nach ja. es ist eine neue regelung in kraft getreten das man vollen anspruch hat auf 14 wochen gesamt und wenn du eine frühgeburt hast oder das baby unter 2500 gr wiegt hast du sogar noch 4 wochen mehr. das ist zumindest mein stand nach den information die ich gelesen habe. aber ich weiß nicht 100% mfg steffy


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