Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zwei Fragen: 1. Mein Sohn ist am 15.05.00 geboren, ich habe 3 jahre EU beantragt. Wann müsste ich wieder arbeiten: Am 15. oder 16. Mai? 2. Aufgrund einer Versetzung meines Mannes sind wir während des EU umgezogen, was bedeutet, dass ich bei meinem alten Arbeitgeber kündigen muss. Werde ich vom Arbeitsamt mit einer Sperrfrist belegt oder bin ich gleich bezugsberechtigt für Arbeitslosengeld? (Kündigung aus wichtigem Grund??) Bzw. gibts nach dem EU überhaupt Arb.l.geld?`??? Vielen Dank im voraus und viele Grüße Sabine
Liebe Sabine, Sie müssen am Geburtstag wieder arbeiten gehen. Das FA sperrt Sie nicht, wenn Sie wegen der Familie umgezogen sind (der MAnn einen anderen Job hat). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ist man nach EU eigentlich Arbeitslosengeld-berechtigt? Habe vorher 13 Jahre ununterbrochen gearbeitet. Vielen Dank, Grüße Sabine
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Hallo an allen In März 07 bekam ich ein BV. Nun habe ich zum ende meiner EZ am 3.7.08 geküngigt Ich habe 25 Urlaubstage im Jahr. Wie wird das geregelt bekommt man den Urlaub ausgezahlt oder habe ich nun kein Anspruch darauf? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Hallo Frau Bader! Meine Anfrage hat nur indirekt etwas mit meinem Beitrag vom 08.08. zu tun, die Lage ist schon wieder anders. AG möchte MIR kündigen, vereinbarte Kündigungsfrist seinerseits 3 Monate. Er will mich für die Zeit unter Anrechnung von noch bestehenden Urlaubsansprüchen freistellen, aber nur, wenn er mir das Gehalt für 6 Wochen za ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation habe ich bei mir auf der Arbeit: Im Oktober 2013 wurde bei mir die erste Schwangerschaft festgestellt, zu diesem Zeitpunkt war ich in einem festen Arbeitsverhältnis mit 30std. in der Woche beschäftigt. Da ich in einer zahnarztpraxis arbeite, wurde ich relativ schnell in ein Beschäftigungsverbot geschickt ...
Hallo Frau Bader. Ich hatte vom August 2016 bis zum Mutterschutz im Januar 2017 ein Beschäftigungsverbot bei meiner unbefristeten Arbeitsstelle. Es folgte ein Rechtsstreit, weil der AG das BV nicht anerkennen wollte. Ich habe diesen gewonnen und das Gehalt ausgezahlt bekommen. Im Anschluss an die Geburt im März 2017 nahm ich ein Jahr Elternzeit. ...
Liebe Frau Bader, ich hatte bis Ende Mai diesen Jahres Elternzeit und werde zum Ende September aus meinem derzeitigen Unternehmen ausscheiden. Urlaub wurde in der Elternzeit gekürzt - Resturlaub aus 2016 noch 15 Tage. Meine Frage: Rein theoretisch wird der Urlaub ja gekürzt bis Ende September 1/12 (also bei 30 Tagen wären das von Juni bis Oktobe ...
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Hallo Frau Bader. Ich hab nun fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit gekündigt und auch schon die Bestätigung erhalten. Nun soll ich wohl nachträglich noch ein "Austrittsnachweis" zugeschickt bekommen, den ich am letzten Arbeitstag unterschrieben abgeben soll. Ein ehemaliger Kollege (es ist ein Krankenhaus) sagte mir, darin solle ich auf d ...
Hallo, Ich muss leider fest stellen das mein Arbeitgeber die Neuigkeit erfahren wird das ich schwanger bin aber noch im unbezahlten Zeitraum befinde. Jetzt habe ich Angst das ich gekündigt werde sobald ich wieder nach Deutschland zurück komme. Ist das möglich? Oder gelten zwei Wochen Regel mit dem Nachweis vom Frauenarzt das ich schwanger bin? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
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