Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub und Kündigung nach Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub und Kündigung nach Elterzeit

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Ich habe ein Paar Fragen und hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich müsste im Juni08 meine Arbeit wiederaufnehmen. Da nach mein Beschäftigungsverbot ab März07 ziemlich viele unstimmigkeiten zwischen mir und mein AG gab und mein AG mittlerweile auf Briefe e-mails wo ich um ein Rückkehrgespräch bitte nicht antwortet habe ich mir eine neue Arbeitsstelle für ab Juli08 gesucht. Angenommen ich würde am 1.juni anfangen dann stehen mir die Urlaubstage für 2007 zu bis ende des Mutterschutzes richtig? Und stehen mir dann für die Elternzeit noch Urlaustage zu? Wie ist es mit der Kündigungsfrist reichen da die im Vertrag vereinbarten 4 wo.?Also am 1.6 zum 1.7. kündigen?? Ich hoffe ich konnte ihnen das einigermaßen ordentlich erklären. Lieben Dank im vorraus für ihre Antwort


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Hallo, Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende des Mutterschutzes. Der Monat, in den der letzte tag MuSchu fällt, zählt VOLL als Urlaubsmonat! Volle (!) Monate EZ zählen nicht für Urlaub. Wenn Du am 1. Juni Deinen Job wieder antrittst, dann hast Du ab diesem tag "normale" vertragliche Kündigungsfrist. Kündigst Du zum Ablauf der EZ, muß die Kündigung 3 Monate vorher erfolgen. Steht alles im BEEG. Viele Grüße Désirée


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Volle (!) Monate EZ zählen nicht für Urlaub was meinst du damit? Wenn ich am 1.Juni anfange und den Kündigungsmonat mit mein Urlaub belege ist das zulässig?


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Na, wenn Du am 1.6. wieder anfängst, war Dein letzter voller Monat EZ der Mai und der zählt nicht zum Urlaubsanspruch. Wohl aber der Juni 2008. Viele Grüße Désirée


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möchte dich echt nicht nerven aber erlaube mir nur noch eine Frage. Man sagte mir daß sobald du 1 monat gearbeitet hast nach der EZ dann steht dir für die gesamte EZ anteilig ein paar Urlaubstage! Das ist wohl nicht richtig? Entschuldigung für meine vielen Fragen.


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Nee, das ist Quark :-) Egal ob du hinterher arbeitest oder nicht: du hast nie Uröaubsanspruch für volle EZ-Monate. Viele Grüße Désirée


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