Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 18. SSW und habe seit Beginn der SS bis zum ET ein Beschäftigungsverbot. Ist es rechtlich möglich nach dem Mutterschutz von 8 Wochen erst den Resturlaub zu nehmen und anschließend mit der Elternzeit von 1 Jahr und parallel zur Elternzeit dann das Elterngeld zu beziehen? Würde ich im Anschluß an den Mutterschutz gleich Elterngeld beziehen, hätte ich ja nur Anspruch auf 10 Monate Elterngeld bzw. 12 Mon. wenn der Papa danach noch zu Hause bleibt. Wenn ich nun jedoch erstmal nach dem MuSch meinen Resturlaub für das komplette Jahr 2010 nehme und dann erst mit der Elternzeit+Elterngeld beginne, würde das rein rechtlich in Ordnung gehen und würde ich dann 12 Mon. Elterngeld bekommen + 2 Monate wenn der Papa auch noch zu Hause bleibt oder bleibt es dann bei den 10 bzw. 12 Monaten? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ist alles ziemlich verworren. Vielen Dank + viele Grüsse,
Hallo, so ganz verstehe ich es nicht. Das EG muss in den ersten 12/14 Mo. genommen werden, die MG-Bezugsmonate werden der Mutter angerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nein, das geht nicht, denn es tehen ab Geburt 12 Monate ( bei Erhalt von Mutterschaftsgeld 10 Monate nach dem Mutterschutz ) Elterngeld zu PLUS die 2 Vätermonate, wenn er sie denn nimmt. Du kannst aber nach dem Elterngeld Deinen ganzen Urlaub nehmen, wenn der AG das macht. Wäre zeitlich das Gleiche.
Mitglied inaktiv
Hm, dabei fällt mir ein, dass das dann vermutlich mit der Elternzeit ( Erziehungsurlaub ) nicht zusammenpasst. Zumindest nicht, wenn Du mehr als ein Jahr nehmen willst.
Mitglied inaktiv
aber das bringt mir ja dann theoretisch gar nichts wenn ich den resturlaub parallel zum elterngeld nehme, außer vielleicht mehr geld für 1 monat. dann wäre es doch schlauer den resturlaub mit in 2011 rüberzunehmen und den dann an die elternzeit ran zu hängen, oder? dann verstehe ich aber auch die ganze elterngeldregelung nicht, denn es heißt ja elterngeld für 12 monate bzw. 14 wenn der vater auch daheim bleibt. im grunde sind es ja doch nur 10. bzw. 12 ist doch betrug... und mutterschaftsgeld hat ja mit dem elterngeld nix zu tun. das sind doch 2 verschiedene paar schuhe... lg,
Mitglied inaktiv
...aber es gibt durchaus Mütter, die entweder selbstständig oder gar nicht erwerbstätig sind: in beiden Fällen gibt es ja kein Mutterschaftsgeld, so daß das Elterngeld tatsächlich ab Geburt und dann 12 bzw. 14 Monate gezahlt wird. Hier also gleich von "Betrug" zu sprechen ist doch etwas übertrieben...
Mitglied inaktiv
in dem fall schon wenn der staat grundsätzlich 12/14 monate angibt... dann muss er schreiben für mindestens 10 monate... und ich denke die zahl der erwerbstätigen ist wohl höher als die der arbeitslosen... da musst du nicht gleich pampig werden... ich bleibe weiterhin bei meiner meinung, dass ich das als volksverdummung empfinde... kein wunder warum weiterhin so wenig kinder in die welt gesetzt werden
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld soll eine Art Lohnersatz sein, da aber 8 Wochen nach der Entbindung bei angestellten Müttern keine Lohneinbuße stattfindet ist es doch nur gerecht, daß das Elterngeld angerechnet wird. Daß dann noch Müttern, die mangels vorhergehender Arbeit (und ja, es gibt auch Hausfrauen, die Kinder bekommen....) gar keine Lohneinbuße haben, Geld gezahlt wird, ist einfach nur angenehm; da spricht auch niemand von "ungerecht". Daß in Deutschland (wie in anderen Industriestaaten auch) "kaum noch Kinder in die Welt gesetzt werden" liegt sicher nicht am (Deiner Ansicht nach unzureichenden) Elterngeld: die staatliche Förderung ist in Deutschland weit besser als in mach anderen Ländern.
Mitglied inaktiv
Natürlich kannst du nach dem Mutterschutz erstmal deinen Urlaub nehmen. Allerdings wird das Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat ausgezahlt. Und auch wenn zwischen Mutterschutz und Elternzeit Urlaub genommen wird, werden die MuSchu-Zeit und das MuSchu-Geld auf Elternzeit und Elterngeld angerechnet (§ 16 BEEG). Du erhältst neben dem MuSchu-Geld so oder so maximal 10 Monate Elterngeld und würdest bei deiner Variante an Elternzeit verbrauchen: 1 Jahr + 8 Wochen! Gruß Sabine
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