Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneutes Beschäftigungsverbot

Frage: Erneutes Beschäftigungsverbot

Kaaati

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Hallo, 2018/2019 war ich mit dem ersten Kind schwanger und bin direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen ( arbeite im Krankenhaus - Nuklearmedizin ) . Nun endete meine Elternzeit im November und ich bin erneut schwanger, meine Frauenärztin hat mich direkt wieder ins Beschäftigungsverbot geschickt. Die Sekretärin meines Arbeitgebers hat mir nun gesagt, dass mein Gehalt ab jetzt mein normales Bruttogehalt wäre. Damals hab ich allerdings meinen Bruttolohn + Bereitschaftsdienstgehalt bekommen. Die Berechnungsmethode vom Beschäftigungsverbot bezieht sich ja auf die letzten drei Monate vor eintreten der Schwangerschaft. Müsste mein jetziges Gehalt nicht identisch wie damals sein ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der alte Vertrag wieder voll auflebt, wird abgerechnet nach den letzten drei abgerechneten Monaten. Auch wenn diese vor der Elternzeit liegen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das BV darf nicht vom Arzt ausgestellt werden, sondern vom AG! Ansonsten bekommst du so das Geld wie ohne BV, Zuschläge werden allerdings versteuert


DortmundLady124

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Wieso sollte ihr Frauenarzt sie nicht in BV schicken dürfen?! Sie hat doch überhaupt keinen Grund genannt!


Mitglied inaktiv

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Steht doch. Arbeite Krankenhaus Nuklearmedizin


Kaaati

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Meine Ärztin hat mich 2018 ebenfalls ins BV geschickt, dies hat mein Chef akzeptiert, dieses Mal wieder. Mir geht es nur drum, welches Gehalt mir zusteht. Wenn ich mich richtig schlau lese, dann bekomme ich das Gehalt, welches ich vor der Entbindung unseres 1. Kindes bekommen habe. Finde aber kein handfestes Gesetz


User-1753445573

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Man bekommt das was man ohne BV bekommt als so wie du arbeiten würdest wärst du nicht schwanger. Was war für nach der Elternzeit vereinbart? Wenn du jetzt keine Bereitschaftsdienste mehr machen würdest, weil du für dein Kind keine Betreuung hast, bekommst du das Geld dafür auch nicht.


Kaaati

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Für nach der Elternzeit hatten wir vertraglich noch nichts vereinbart. Habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt, dass wir ein zweites Kind möchten und das wir es versuchen ( mein Chef weiß über unsere Kiwu - Geschichte Bescheid und steht voll dahinter ) . Natürlich hätte ich wieder Bereitschaftsdienste gemacht . Ich habe in der Elternzeit als mein Sohn 4 Monate alt wurde auch diese Bereitschaftsdienste gemacht - bis Oktober als ich schwanger wurde. Mich wundert es nur, dass die Sekretärin nun meint, ich würde nur meinen normalen Bruttolohn bekommen und das Geld der Dienste ausklammern .. immerhin reden wir da von 1400€


Himbeere2008

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Wenn du nach dem Ende der Elternzeit nichts neues vereinbart hattest, dann lebt dein alter Arbeitsvertrag in Vollzeit wieder auf.


Felica

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was du nun im BV bekommst ist davon abhängig wie du ohne Schwangerschaft arbeiten könntest. Wäre das zu 100% genau so wie vor dem ersten Kind, dann ja, dann gäbe es das gleiche Geld. Falls du aber eben keine Schichten usw mehr machen kannst, weniger Stunden oä, dann eben entsprechend weniger. Die Frage kann man so also nicht korrekt beantworten.


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