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Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zu meinem erneuten Mutterschutz im März nächsten Jahres. Ich bin mit meinem Sohn noch bis zum 16.03.2006 zu Hause, in Elternzeit. Und jetzt bin ich erneut schwanger. Und der neue Mutterschutz würde am 29.03.2006 beginnen. Dann müsste ich doch normaler Weise noch einmal 10 Tage arbeiten gehen... Nun zu meinen Fragen. Wie wird der Mutterschutz genau berechnet? Da gab es doch einen festen Satz von der Krankenkasse? Liege ich da richtig. Und spielt es eine Rolle, ob ich die 10 Tage im März 2006 arbeiten würde? Vielleicht besteht ja zu der Zeit eine Krankschreibung? Falls ich doch nicht arbeiten würde, hätte dass dann einen Einfluss auf das Mutterschaftsgeld. Oder gilt die event. Krankschreibung auch als Arbeitstag? Ich hoffe doch, dass ich den Sachverhalt und mein Anliegen richtig beschreiben konnte. Vielen Dank für ihre Hilfe. Liebe Grüße Mandy
Hallo, man hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Durchschnitt der letzten 13 Wochen (auch vor EZ).Das gilt auch bei Krankschreibung. Gut wäre es, Resturlaub aufzubrauchen. Ansonsten ist Freistellung eine schlechte Lösung, da man dann weniger MG erhält. Gruß, NB
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