Monsoon
Hallo, Angenommen man wird kurz vor Ende der 1. Elternzeit (1Jahr) wieder schwanger und es besteht ein Beschäftigungsverhältnis. Die 1 Elternzeit läuft ja dann aus. Geht man dann automatisch in die 2. Elternzeit oder muss man wieder bis kurz vorm Mutterschutz und Geburt des 2. Kindes zur Arbeit gehen?
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, haben Sie ein Jahr Elternzeit beantragt. Dann müssen Sie nach Ablauf dieser Elternzeit ganz normal wieder arbeiten gehen und beantragen neue Elternzeit und Elterngeld. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn deine Elternzeit endet, musst du wieder arbeiten, egal ob du wieder schwanger bist oder nicht. Erst ab dem neuen Mutterschutz besteht wieder die Möglichkeit zuhause zu bleiben.
Mitglied inaktiv
Ähmmm... Natürlich muss man schwanger arbeiten wenn die Elternzeit zuende ist. Ne andere Möglichkeit wäre die Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz zu verlängern. Dem muss der AG aber nicht zustimmen, da nur ein Jahr EZ gemeldet wurde. Bedenke das das neue Elterngeld dann wieder auf die 12 Monate vor neuen Mutterschutz berechnet wird. Monate mit EG bis 14. Lebensmonat des ersten Kindes und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. D.h. gleiches EG wie jetzt gibt es wenn Kind 1 14/15 Monate alt ist, wenn Kind 2 geboren wird.
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