Hallo Frau Bader, ich muss am 15 Juni 18 wieder Vollzeit arbeiten. Ein Teilzeitarbeitsverhältnis wurde mir bereits abgelehnt (unter 15 beschäftigte). Ich habe bereits einen Sohn der im Juni 2 Jahre wird. Ich habe auch nur 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich weiß, dass ich wieder sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, welches vom Betrieb ausgestellt wird. Frage 1: wie lange muss ich arbeiten, um wieder Anspruch auf mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot zu haben? Frage 2: würde ich 3 Monate arbeiten dann ein BV bekommen, würde ich beim Elterngeld wieder 12 monate vollen Gehalt haben und es daraus berechnet werden, oder? Frage 3: angenommen, ich wäre bereits schwanger (5ssw), im Juni, würde dann am ersten Tag kommen und die Bescheinigung abgeben, dass ich schwanger bin, müsste der Arbeitgeber ein BV aussprechen? Würde ich den Rest bis zur Geburt mein altes volles Gehalt bekommen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Viele Grüße