Frmum
Hallo, ich werde gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Das Datum ist bereits bekannt, weil es vom errechneten Geburtstermin abhängt. Mein Freund möchte ab diesem Tag für 3 Monate in Elternzeit gehen, um sich um unser Baby zu kümmern. Die Personalabteilung seiner Firma meint, dass es nicht geht, ein im voraus fester Termin für den Elternzeitbeginn festzulegen, weil dies vom tatsächlichen Geburtstermin abhängt. Wir möchten aber vermeiden, die Zeit mit kurzfristig vereinbarten Urlaubstage zu überbrücken. Auch für seinen Vorgesetzten ist es viel einfacher, wenn das Datum bereits im voraus fest ist, um seine Abwesenheit zu planen. Ist es trotzdem möglich, der Beginn der Elternzeit genau ein Tag nach Ende des Mutterschutzes festzulegen und wie lässt sich das beantragen? Ergibt sich daraus Nachteile für meinen Freund bzgl. Elterngeld? Vielen Dank
Hallo, er kann es jetzt noch nicht beantragen weil er noch nicht den Geburtstermin kennt. Es ist doch kein Problem, die Antragsfrist beträgt sieben Wochen und der nachgeburtliche Mutterschutz ist mindestens acht Wochen. Dann kann er sich doch dann noch verbindlich festlegen. Liebe Grüße NB
Felica
Erklär mir mal wie dir das genau mutterschutzende bekannt sein soll. Bekommst du einen Kaiserschnitt? Weil sonst ist es nämlich eben nicht bekannt. Du hast ein absolutes Beschäftigungsverbot 8 Wochen nach Geburt. Die wenigsten Kinder kommen am ET. Die meisten in dem 2 Wochen davor oder danach. Kommt das Kind vor ET, ändert sich am vorgeburtlichen Mutterschutz nichts. Am nachgeburtlichen auch erst einmal nichts. Es bleibt bei 14 Wochen. Ausser Kind gilt als Frühgeburt dann sind es nämlich nicht 8 wichen Mutterschutz nach Geburt, sondern 14, Plus die Zeit von vor der Geburt welche nicht genommen werden konnte. Kommt das Kind aber später, verschiebt sich der Mutterschutz eben sehr wohl. Dann hat man halt mehr wie 6 Wochen vorgeburtlichen. Davon ab darf dein Mann natürlich ein beliebiges Datum nennen. Er wird dann aber evtl kein EG bekommen. Den um Anspruch auf EG zu nehmen muss er komplette Lebensmonate nehmen. Da 8 Wochen Mutterschutz aber keine 2 Lebensmonaten entspricht, kommt es da auch schon zur Differenz. Ausserdem meldet er die EZ viel zu früh an. Das das richtig fies ausgehen kann hat eine Userin hier die Tage erst geschildert. Kündigungsschutz hat er nur in den 8 Wochen vor EZ-Antritt. Wenn er also nach dem Mutterschutz erst in EZ gehen will, sollte er die EZ erst etwa 1,5-2 Wochen nach Geburt mitteilen. Je nachdem wie pünktlich das Kind kommt. EZ muss man erst 7 Wochen vorher mitteilen. Kurz gesagt, ja die PA hat Recht.
mellomania
nicht 14. und dein partner wird kein elterngeld erhalten, wenn er nicht taggenau mit dem geburtsdatum des kindes elternzeit nimmt. du kennst das ende deines nachgeburtlichen mutterschutzes noch gar nicht...
luvi
Hallo, Natürlich kann dein Mann den Elternzeit Beginn jetzt schon festlegen, und das unabhãngig vom Geburtstermin und davon, wie lange dein Mutterschutz geht. Wenn die Elternzeit nicht genau mit den Lebensmonaten übereinstimmt, bekommt er für diese Tage kein Elterngeld. Es hat allerdings Nachteile, sich jetzt schon festzulegen, da du den genauen Geburtstermin nicht kennst. Kündigungsschutz besteht auch nur 8 Wochen. LG luvi
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