yashen
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit/Elterngeld. Aktuell bin ich in Elternzeit meines ersten Sohnes (Geboren August 2020) diese geht noch bis 23. März 2022. Wir wünschen uns ein zweites Baby und wollen uns nicht all zu viel Zeit damit lassen. Allerdings möchte ich mich auch Finanziell absichern. Wie rechnet sich das elterngeld sollte ich während oder kurz vor Schluss meiner elternzeit wieder schwanger werden? In meinen Beruf würde ich direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten, weil lasten bis 35 KG getragen werden müssten. Wenn ich z.b. im Januar 2022 schwanger werden würde, würden dann die letzten Monate vor der Geburt des ersten Kindes angerechnet werden? Oder vom 23.03.22 bis E.T des neuen Babys? Das wären ja keine vollen 12 Monate. Ich bin verwirrt überall ließt und hört man etwas anderes. Vielleicht können sie mir da weiter helfen. Freundliche Grüße yashen
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Das gleiche Elterngeld gibt es wenn Kind 2 geboren wird, wenn Kind 1 ca 14 Monate alt ist... Jeder Monat später mindert das Elterngeld. Es werden nämlich max 12 Monate mit Elterngeld ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschaftsgeld Ein BV in der neuen Schwangerschaft hat keine Relevanz wenn du nicht arbeitest.
yashen
Entschuldigung wenn ich nochmal fragen muss.. bin mir sehr unsicher. Sollte ich im Januar schwanger werden und meine elternzeit endet im März, dann müsste ich ja ab Ende März eigentlich wieder arbeiten. Was aber ja nicht geht aufgrund des schweren hebens. Dann wäre ich doch wieder im Arbeitsverbot. Ich bekomme ja aber keine 12 Monate voll, wie wirkt sich das auf das zukünftige elterngeld aus?
mellomania
nicht unbedingt! der AG gibt dir andere arbeit und gut ist! es gibt ja die möglichkeit, andere tätigkeiten auszuüben. du trägst ja nicht 8 h am stück 35 kg. gibt es keine hilfsmittel? erst wenn das alles duch die gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung gepfrüft ist und keine möglichkeit besteht, andere arbeitena uszuführen dann gibt es ein bv. und da erhälst du das was du ohne bekommen würdest, daher zählt es als einkommen zur EG berechnung.
Mitglied inaktiv
Naja die Monate die du arbeitest zählen. Monate ohne Einkommen nicht.. Es werden immer die 12 Monate vor neuen Mutterschutz geschaut. Ist da Einkommen gut. Bei Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kind wird dieser Monat ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Ist Kind 1 dann schon alter, zählt der Monat mit 0€ Dazu gibt es noch Geschwister bonus bis Kind 1 3 Jahre alt ist
yashen
Tatsächlich bekomme ich keine andere Tätigkeit sondern werde freigestellt. Also bin zu Hause bekomme aber ganz normal meinen Lohn und Gehaltsabrechnungen. So war es auch bei meinem Sohn jetzt. Da die Firma keine Alternative zu arbeiten anbieten kann. Deshalb ja die Frage, wenn ich während der nächsten SS als Beispiel Monat 1-3 Elterngeld Monat 3-ET Normales Gehalt bzw. Berufsverbot Mit wie viel elterngeld wäre dann zu rechnen??
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