Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ermessungszeitraum Elterngeld

Frage: Ermessungszeitraum Elterngeld

Tellaro18

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Sehr geehrte Frau Bader, da ich vermutlich die ersten 6-12 Monate nach Geburt ein Beschäftigungsverbot wegen Stillens haben werde, werde ich erst danach das Elterngeld in Anspruch nehmen. Die erste Frage ist, habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf 10 Monate Elterngeld und mein Mann auf 2 Monate? Die zweite Frage, könnte ich Teilzeit arbeiten und Elterngeld plus beziehen, obwohl mein Mann voll arbeitet? Die dritte Frage wäre, aus welchem Zeitraum errechnet sich dann das Elterngeld? Ich habe bisher leider noch nicht meine Steuerklasse gewechselt und hätte gehofft, dass es sich jetzt doch noch lohnen könnte, wenn die Berechnung sich auf die letzten 12 Monate vor Eintritt in die Elternzeit beziehen würden. Ich gehe Anfang August 2018 in Mutterschutz. Viele Grüße Patrizia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte berücksichtigen Sie, dass Sie das Beschäftigungsverbot wegen Stillens nur dann bekommen konnten, wenn Sie auch tatsächlich arbeiten könnten. D.h., wenn das Kind fremd betreut ist. Ansonsten besteht zum einen die Gefahr, dass Sie aus irgendwelchen Gründen plötzlich nicht mehr stillen können und arbeiten müssen oder der Arbeitgeber Sie umsetzt. Wenn dem tatsächlich so ist, können Sie in den ersten zwölf Monaten nicht parallel Elterngeld und Lohn bekommen, nach dem zwölften Lebensmonat hat sich das mit dem Elterngeld erledigt. Eine Lohnsteuerklassenwechsel spielt jetzt keine Rolle mehr, ist zu spät. Liebe Grüße NB


mellomania

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elterngeld gibt es nur bis ende 14. monat oder aufgeteilt. wenn du bv hast wie willst du dann teilzeit arbeiten? verstehe ich irgendwie nicht. du darfst weder vorteil noch nachteil haben.


mellomania

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sollte ich was falsch beantwortet haben, sorry. brauchst nicht kommentieren. dafür ist frau bader da. danke


Tellaro18

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Ich meinte Teilzeit arbeiten natürlich erst, wenn ich abgestillt habe. LG


mellomania

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ansosnten geht bv nicht


Mitglied inaktiv

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Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind bei Nichtselbsständigen immer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt (und nicht vor Beginn der Elternzeit). Monate mit Mutterschutzleistungen werden dabei ausgeklammert. Nach der Geburt werden dir Lebensmonate mit Mutterschutzleistungen automatisch als Basiselterngeldmonate angerechnet (das sind mindestens zwei, wenn das Baby früher kommt, können es auch drei oder mehr sein). Die übrigen Elterngeldmonate (10 oder weniger plus zwei Partnermonate) könnt ihr frei verteilen. Basiselterngeld gibt es maximal bis zum 14. Lebensmonat, Elterngeld Plus geht auch danach. Ab dem 15. Lebensmonat muss das EG Plus ohne Unterbrechung von mindestens einem Elternteil bezogen werden, davor sind beliebige Unterbrechungen möglich. Bei normalem EG-Plus muss dein Mann nicht gleichzeitig mit dir Teilzeit arbeiten, das gilt nur, wenn ihr den Partnerschaftsbonus nutzen wollt.


Tellaro18

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Betreuung wäre gesichert, falls ich nicht stillen könnte. Also wie ich es jetzt verstanden habe, könnte ich theoretisch 12 Monate Stillen und danach Teilzeit arbeiten und dabei Elterngeld Plus beziehen? Für wie lange wäre das dann noch möglich? VG


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