Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erlischt das EG für Kind 1 sobald Mutterschaftsgeld für Kind 2 gezahlt wird?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erlischt das EG für Kind 1 sobald Mutterschaftsgeld für Kind 2 gezahlt wird?

Daniela_s

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zurzeit in Elternzeit (2 Jahre) mit Elterngeldbezug für die ersten 12 Monate (Basiselterngeld). Falls meine Mutterschutzfrist in diesen Zeitraum des EG Bezugs fällt, erhalte ich dann weiterhin das Elterngeld für Kind 1 oder wird dieses durch das höhere Mutterschutzgeld vom AG ersetzt? Wie ich bereits schon gelesen habe, kann ich die EZ für Kind 1 am Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist für Kind 2 kündigen und würde ab da das höhere Mutterschaftsgeld beziehen und im Anschluss mit dem neuen EG für Kind 2 starten. Habe ich denn Anspruch darauf, diese evtl wegfallenden Monate von Kind 1 nachzuholen inkl. EG Bezug? Viele Grüße Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben da ein Wahlrechts, ich würde natürlich das höhere Mutterschaftsgeld nehmen. je mehr Geburtsdatum von Kind eins können Sie bis zu vier 20 Monate übertragen, das Elterngeld bekommen aber nur in den ersten 14 Monaten. Vielleicht kann der KV für Kind eins noch EG bekommen? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Ja, das fällt dann weg, Mutterschutzlohn geht vor und die Elternzeit ist dann ja beendet. Was für ein Vertrag lebt denn dann auf ? Von der ersten Elternzeit kannst Du 24 Monate übertragen, ich gehe davon aus das Kind ist nach dem 1. Juli 2015 geboren ? Da das Elterngeld nur bis zum 14. Monat gezahlt wird gibt es dann keines mehr. Alternativ kann Dein Mann aber auch übernehmen ab Mutterschutz. Wann genau ist denn Kind 1 geboren und wann genau beginnt der neue Mutterschutz ? Dann würde er die Monate mitnehmen, das Geld wäre nicht komplett verloren und ihr hättet vor der Geburt und danach viel gemeinsame Zeit.


Daniela_s

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Geburt des ersten Kindes war im April 2016. ich habe zwei Jahre EZ beantragt aber nur im ersten Jahr EG. Hätte mein Mann denn dann nicht schon vor der Geburt EZ mit EG beantragen müssen? Denn mein Antrag auf 12 Monate EG ist ja bereits schon abgegeben.


Sternenschnuppe

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Nö, kann er 7 Wochen vorher melden und dann nehmen und Elterngeld beantragen. Hat für ganze Lebensmonate. Aber noch einmal gefragt. Wann genau wurde Kind 1 geboren und wann genau beginnt der Mutterschutz für das zweite. Die Nennung des Monates ist zu ungenau um konkret zu antworten.


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