Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erlaubnis für Teilzeit bei anderem AG

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erlaubnis für Teilzeit bei anderem AG

tbr1980

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Guten Tag, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis zum 19.10.2015 - danach würde ich gerne 30STunden arbeiten, was mein AG leider abgelehnt hat. Wenn ich nun woanders in Teilzeit arbeite und nicht kündige, brauche ich ja eine Genehmigung. - gibt es dafür eine spezielle Form / Text? Wird diese Genehmigung schon gleich der Bewerbung auf die neue Teilzeitstelle beigelegt oder erst eingeholt, sobald ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt? Muss dieser dem bisherigen AG gezeigt werden oder reicht eine formlose schriftliche Anfrage der Bestätigung? Wie lange darf ich auf diese Bestätigung warten und den neuen AG "hinhalten"? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Tanja Krüger


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dier Anfrage solte schriftlich erfolgen u die neue Stelle mit umschreiben - es sei denn, er stimmt generell zu. Liebe Grüße NB


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