Dartengel
Hallo Frau Bader Ich gehe seit September wieder teilzeit arbeiten und mein Sohn ist bei einer Tagesmutter in Betreuung. Dort ist jetzt ein Fall von Scharlach aufgetreten. Ich hoffe natürlich nicht das er erkrankt aber die Chance besteht zumindest. Kann ich mich vom Kinderarzt auf mein Kind mit krankschreiben lassen oder wie läuft sowas ab? Werden diese Tage auch von den 10 Tagen/ pro Jahr die ich im Notfall für mein erkranktes Kind zu Hause bleiben kann abgezogen? Liebe Grüße dartengel
Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. Liebe Grüsse, NB
mellomania
was meinst du genau? wenn dein kind krank ist und es keine andre betreuungsmöglichkeit gibt, also der vater z.b., dann erhälst du einen krankbetreuungsschein. auf dem ist angegeben, dass das kind krank ist und es betreut werden muss. das gibst du beim AG UND bei der KK ab. jetzt kommt es drauf an, was in deinem arbeitsvertrag steht bzw. was vereinbart ist. bei mir ist es so, dass ich dann vom AG keinen lohn erhalte für den tag, vom der kk aber einen lohnersatz. und das könnte ich eben für 10 tage pro kind pro jahr in anspruch nehmen. meine freundin hat 5 tage pro kind pro jahr, wo sie den lohn weiter erhältt und an den andren 5 Tagen so wie oben geschrieben. du selber wirst nicht krankgeschrieben. sondern das kind und du betreust es.
Mitglied inaktiv
Wenn dein Kind nicht krank ist, kannst du es doch nicht krank schreiben lassen, damit du es zuhause lassen kannst und es betreust. Verstehe die Frage nicht so ganz
Mitglied inaktiv
Weder du noch dein Kind sind krank, keiner von euch beiden kann sich krank schreiben lassen! Wenn das andere Kind bei der Tagesmutter Scharlach hat, dann wird es wohl zu Hause bleiben und Antibiotika nehmen. Nach 3 Tagen ist das nicht mehr ansteckend. Wenn du dein Kind aus welchen Gründen auch immer - dennoch selber betreuen möchtest, dann läuft das über Urlaub, Überstundenabbau ... wenn der Arbeitgeber das genehmigt.
Felica
Wenn dein Kind an Scharlach erkrankt, dann kannst du natürlich Kinder-Kranktage in Anspruch nehmen. Vorsorglich aber in der Hoffnung das es dann kein Scharlach bekommt daheim lassen auf Krankenschein, das geht aber nicht. Zumal es persönlich auch absoluter Blödsinn wäre rein auf Verdacht. Weil Inkubationszeit bei den allermeisten Erkrankungen schon lange vor Ausbrechen der ersten Symptome ist, eine mögliche Ansteckung kannst du damit also absolut nicht verhindern. Außerdem werden in den nächsten Monaten sicherlich reihenweise Kinder mit irgendwelchen Erkrankungen ankommen, willst du dann immer mal vorsorglich mehrere Wochen daheim bleiben?
Dartengel
Ich möchte mein Kind nicht zu Hause lassen obwohl es nicht krank ist und mich dann über den Kinderarzt krankschreiben lassen bzw. als Betreuungsperson über die Krankeheitstage gehen. Ich wollte nur generell wissen wie das abläuft wenn mein Kind jetzt an Scharlach oder irgendwann mal erkrankt und zu Hause bleiben muss. Wir hatten den Fall bis jetzt noch nicht und wollte einfach nur Informationen haben. Möchte mein Kind nicht vorsorglich zu Hause lassen, dann müsste ich das bei der Großen auch machen weil da Hand Fuß Mund rum geht. Ich verstehe nicht warum immer vom schlechtesten ausgegangen wird wenn jemand nur eine allgemeine Frage stellt.
Dartengel
Vielen danke Frau Bader. Jetzt weiß ich genau Bescheid und bin für den Fall der Fälle informiert.
Mitglied inaktiv
Sorry Dartengel, du hast sehr missverständlich geschrieben. Vom anderen Kind mit Scharlach und ob der Kinderarzt da krank schreibt. Sorry dafür dann. Zur Frage... Der Kinderarzt schreibt auf das Kind krank und die Krankenkasse erstattet dann den Lohn. Der AG zahlt diese Tage nicht. Du und dein Partner haben je 10 kind-krank-Tage
mellomania
nein! die KK erstattet einen LOHNERSATZ! nicht den vollen lohn. sie muss bei der kk klären, wieviel prozent vom lohn des tages sie erhält! ich bekomme knapp 70% nur. keineswegs den kompletten ausfall
Ani123
Für dieses Jahr sind es keine 10 Tage, weil die KM erst ab September wieder arbeitet. Sept.-Dez. = 4 Monate = 2,5 Tage Kind-krank.
Dartengel
Jetzt hat mein kleiner Mann wirklich Fieber bekommen und ich werde mit ihm heute früh zum Arzt fahren müssen. Hoffe aber das es nicht Scharlach ist. Hatte mir schon gedacht das es nur Anteilig krankheitstage gibt, deswegen auch meine Frage.
la-floe
Scharlach ist mit AB-Gabe nach 24h nicht mehr ansteckend und das Kind könnte bei gutem Allgemeinbefinden wieder in den Kindergarten. Scharlach wäre also wahrscheinlich nicht die schlechteste Option. floe
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