Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man sich während des Beschäftigungsverbotes krank schreiben lassen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man sich während des Beschäftigungsverbotes krank schreiben lassen?

dotterchen85

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Hallo. Ich bin befristet bis zum 31.8.19. Ich bin heute mit einer Krankschreibung zu meinem Arbeitgeber gefahren u habe gleich von meiner Schwangerschaft berichtet. Dieser hat mir daraufhin sofort Beschäftigungsverbot erteilt. Da mein ArbeitslosenGeld ab September recht gering ausfallen wird und ich aufgrund meines Diabetes Typ 1 strenge Auflagen bekommen habe, würde es mir aus finanzieller Sicht mit Krankengeld um einiges besser gehen,.. somit müsste ich mich ab August krank schreiben lassen um es weiter zu erhalten. Wie kann ich mich am besten verhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankschreibung geht vor. Besser fahren Sie aber mit dem BV ( da die AU nach 6 Wochen zu Krankengeld führt) Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein AG hat dir TROTZ KRANKSCHREIBUNG ein Beschäftigungsverbot gegeben? Soviel ich weiß, geht eine Krankschreibung immer vor.


cube

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Der AG hat dir ein BV erteilt. warum? Deine Krankschreibung geht dem BV vor. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus - und die AU sagt, das du genau das gerade nicht bist.


KielSprotte

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Vermutlich will dein AG sich die Lohnfortzahlung sparen. Die müsste er nämlich aus eigener Tasche zahlen (außer der Betrieb ist so klein, dass er U1 pflichtig ist), beim BV holt er sich das Geld von der Krankenkasse zurück. Eine AU geht klar vor, somit hast du bis ca. 20.08. Anspruch auf LFZG vom AG, dann Krankengeld von der Krankenkasse, auch über das Beschäftigungsende hinaus.


Felica

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Eien AU hebelt das BV aus. Da der AG ein BV nur bis Ende des Vertrages ausstellen kann, musst du auch nichts negatives damit wegen ALG1 usw fürchten. Also erst AU, endet diese, dann BV, dann ALG1 bis Mutterschutz, dann Mutterschutzgeld in Höhe von Krankengeld, danach dann Elterngeld. Dein Diabetes tut da gar nichts zur Sache. Denn du bist ja arbeitsfähig und willig und nicht verpflichtet einen potentiell neuen AG wie Arbeitsamt über den Diabetes aufzuklären. Davon ab, selbst wenn du bei der Bewerbung das sagen würdest, dürfte man es nicht negativ auslegen. Wichtig ist das du bei der Arbeitslosigkeit dann eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit hast. Ein BV oder AU über Ende des Vertrages wäre also weit schlechter für dich.


Mitglied inaktiv

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@AP bedenke, dass Krankengeld sich negativ auf das Elterngeld auswirkt, sollte es nicht schwangerschaftsbedingt sein. Und ohne AG hast du keine ez und nur solange versichert, wie du EG beziehst


dotterchen85

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Der AG hat mir das Beschäftigungsverbot mündlich mitgeteilt. Er meinte,er könne dann schneller jemand anderen für mich einstellen . Also ist es an sich wirklich besser sich über das Befristung sende krankschreiben zu lassen u das Beschäftigungsverbot zu ignorieren..


Mitglied inaktiv

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Dein Vertrag läuft doch sowieso Ende August aus, also in gut 6 Wochen... Also der Arbeitsplatz eh weg und er brauchte eine neue Arbeitskraft. Dein AG plant einen Betrug, das andere ist nur vorgeschoben


Mitglied inaktiv

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Wenn du krank bist, kann bzw. sollte oder wird der Arzt dir eine Krankschreibung ausstellen. Diese ist dem BV immer vorrangig. Da gibt es also gar keine "Wahlmöglichkeit" - AU geht vor BV.


luvi

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Hallo, Wenn der Arbeitsplatz nicht geeignet ist für Schwangere, kann dir der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Kommt auf deinen Arbeitsplatz an. Solange du nicht arbeitsfähig bist, und deshalb keank geschrieben bist, zählt das Beschäftigungsverbot nicht. Für das BV musst du nämlich grundsätzlich arbeitsfähig sein. LG luvi


luvi

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Hallo, Wie meinst du das, "das Beschäftigungsverbot ignorieren" ? Solange du krank geschrieben bist, bleibst du zu Hause. Dann gehst du wieder in die Arbeit. Wenn er das nicht möchte, soll er dir das Beschäftigungsverbot schriftlich erteilen, nachdem er eine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat. Lass es dir schriftlich geben, nicht dass er nachher sagt, du hättest unentschuldigt gefehlt. Lohn muss er dir sowieso zahlen, im Krankheitsfall und auch im BV. Das Geld bekommt er im BV allerdings von der Krankenkasse wieder zurück. LG luvi


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