Mitglied inaktiv
meine frage ist folgende: mein fa möchte mich aufgrund vorzeitiger wehen krank schreiben. Mutterschutz beginnt erst am 16.7.2003.So wie ich es weiß würde ich nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nur noch Krankengeld bekommen. 1. wie hoch ist das Krankegeld 2. was ist während der Mutterschutzzeit? Gibt es da dann auch nur Krankengeld oder das volle Gehalt. In welchen Fällen spricht der Fa ein Beschäftigungsverbot aus? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe bine
Hallo, der Arzt entscheidet, ob KK oder BV. KK= 6 Wo. LOhnfortzahlung, dann Krankengeld BV= normaler Lohn weiter Urlaubsansprüche entstehen ganz normal. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
jetzt ist mir noch etwas eingefallen: was passiert mit meinem urlaubsanspruch, den ich ja noch habe. kann ich den nach dem Mutterschuzt geltend machen und dann erst in den Erziehungsurlaub übergehen oder verfällt er? Herzlichen Dank für Ihre Mühe
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Hallo. Unsere Tochter wird 2 Jahre. Ich Muß vermutlich bald für einige Tage ins krankenhaus um meine Nasenscheidewand richten zu lassen. Meine frage ist, Muß mein Mann für die Zeit Urlaub nehmen oder kann er sich krank Schreiben lassen weil er auf unsere Tochter aufpassen Muß?
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Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
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