iflog
Meine Personalabteilung und ich sind uns nicht einig, ob es für mich eine Pflicht gibt meinen Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz anzutreten. Ich werde am 24.04. in den Mutterschutz gehen. Seit Anfang des Jahres habe ich keinen Urlaub genommen. Jahresurlaub sind 30 Tage. Bis Ende April habe ich damit rund 10 Tage Urlaubsanspruch. Bis zum Ende meines Mutterschutzes am 31.06. sind es 17,5 Tage Urlaubsanspruch. Jetzt wird mir gesagt, diese Tage MUSS ich vor meinem Mutterschutz antreten. Ist dem so? Ich würde den Urlaub gerne auf meine Zeit nach der Elternzeit (voraussichtlich 1 Jahr) übertragen.
Hallo, der AG ist beim Urlaub weisungsbefugt, soll aber die Wünsche des AN berückscihtigen. Für Zwangsurlaub sollte er gute betriebliche Gründe nennen Liebe Grüße NB
mellomania
nö. du MUSST nicht. du solltest dir aber überlegen, was genau du nach 1 jahr wieder arbeiten möchtest. du MUSST dich für zwei jahre festlegen. heißt, entweder ein jahr EZ und dann tz (dann wäre aber dein vollzeitvertrag futsch) oder zwei jahre elternzeit und im zweiten jahr dann tz, dann liefe den vollzeitvertrag sozusagen weiter, er ruht. in dieser tz baust du aber neuen urlaub auf. und wenn du den urlaub aus der vz in der tz nehmen würdest, würdest du miese machen sozusagen. dann würde der urlaub aus der vz besser stehen bleiben. du kannst ihn bis ende des folgejahres deiner rückkehr aus der ez nehmen. also wenn du zwei jahre machst kannst du den urlaub von jetzt bis ende 23 nehmen
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