Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erfolgsaussichten einer Klage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erfolgsaussichten einer Klage

Würmchen84

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Hallo Frau Bader, ich war bis zum 08.02. in Elternzeit (1 Jahr) und habe danach meine Tätigkeit im alten Betrieb wieder aufgenommen. Am 25.02. habe ich zum 31.03. meine Kündigung bekommen wegen "Überbesetzung". Heute habe ich jedoch zufällig erfahren, dass zum 01.04. eine neue Mitarbeiterin eingestellt wird. Ich bin seit dem 01.01.2007 dort beschäftigt und wurde zusammen mit meiner Kollegin eingestellt (ledig, keine Kinder). Hat eine Klage vor dem Arbeitsgericht unter den oben geschilderten Aspekten (Sozialauswahl, Sittenwidrigkeit, Austauschkündigung) eine Chance obwohl aufgrund der Betriebsgröße (mit mir sind noch 3 weitere Personen beschäftigt) das Kündigungsschutzgesetz nicht greift? Ich möchte keine Weiterbeschäftigung, doch eine Abfindung wäre finanziell sehr hilfreich. Wie wird eine eventuelle Abfindung berechnet? Ich habe vor der Elternzeit 40 Std/Woche gearbeitet, jetzt 20 Std/Woche. Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man af die Ferne schlecht sagen. Es hängt von der Dauer der Beschäftigung, der Anzahl der AN und der angegebenen Gründen ab. ich würde auf jeden Fall schnellstens (Fristen) zu einen RA vor Ort gehen. Liebe Grüsse, NB


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