Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Erbrecht nach trennung eine gemeinsame tochter

JanineAlina

Beitrag melden

Guten tag, ich habe mal eine frage zum thema erbrecht...kurz zur information... meine eltern haben sich vor jahren ein haus gebaut...vor ca drei jahren haben sie ein testament aufsetzen kassen wo drin steht das wenn einem von beiden was passiert ich einen teil erbe vom haus und wenn beiden was passieren sollte ich das haus überschrieben bekomme...nun zu meiner eigentlichen frage...man hofft es nicht das überhaupt mal was passiert aber hat der leibliche vater von meiner tochter (leben getrennt und waren nie verheiratet haben aber gemeinsames sorgerecht) anspruch auf das haus wenn mir igendwann mal was passieren sollte und unsere tochter noch nicht volljährig ist? ich bin zwar noch nicht so alt und meine eltern auch nicht aber manchmal kann so schnell was passieren und ich will mich vorher absichern... denn das er das haus von meinen eltern bekommen könnte will ich verhindern...wenn würde ich nur wollen das es meiner tochter zusteht...lg und danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hier geht es nur um Fragen zum Thema rund ums Baby. Gerne kann ich Ihnen Ihre Frage entgeltlich unter meiner Email-Adresse beantworten. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, hat er nicht. Er würde nur erben wenn die Tochter auch verstirbt nach Deinen Eltern und Dir und sie selbst noch keinen Mann oder Nachkommen hat.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Er erbt das Haus nur, wenn Euer Kind auch verstirbt. Aber als Sorgeberechtigter hat er "Zugriff" auf das Vermögen des Kindes, wenn Du tot bist. Das heißt, er kann im Namen des Kindes das Haus verkaufen oder beleihen. Grundsätzlich müßte er zwar nachweisen, daß der Verkauf wirklich im Sinne des Kindes ist - aber wo kein Kläger, da kein Richter, und ob ein Kind seinen einzigen verbleibenden Elternteil verklagen würde ist fraglich. Meine Eltern haben deswegen testamentarisch einen Treuhänder für den Erbteil meiner Kinder benannt. Vor allem meine Mutter hat panische (und nicht ganz unbegründete) Angst, daß mein Ex die Kinder "ausnimmt". Er kann das ganz prima - also vor den Kindern herumjammern, daß er so arm dran ist. KindGroß hat ihm schon mal ihr Taschengeld gegeben vor lauter Mitleid. Daher wurde meine Schwester als Treuhänder eingesetzt und wird im Falle des Falles das Erbe meiner Kinder verwalten, bis KindKlein 25 ist - in der Hoffnung, daß die Kinder bis dahin immun gegen die Jammereien des Vaters geworden sind. Das Testament wurde doch sicher mit einem Notar gemacht, oder? Vielleicht kann der Euch dazu noch beraten.


JanineAlina

Beitrag melden

ja das testamemt wurde bei einer notarin gemacht mh am besten ich gehe mal mit meiner mutter hin zu der frau und lass mich darüber noch einmal beraten... wäre es vieleicht sinnvoll diese vermögenssache aus dem sorgerecht zu bekommen (ich habe mal gehört das sowas geht) aber ich lass mich auf alle fälle noch bei der notarin beraten...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ähm, meines Wissens nach erbt er nicht einmal, wenn eure Tochter sterben würde, er ist ja nichts Blutsverwandt. Und nur die erben, evtl noch angeheiratet. Aber auhc das liegt nicht vor. Würden Deine Eltern sterben, du sterben und deine Kinder, dann würde, in dem Falle das du keien Geschwister hast, die Eltern deiner Eltern erbberechtigt sein. Leben die auch nicht mehr, dann die Geschwister deiner Eltern und dann entsprechend deren Kinder und Kindeskinder. Testament kann ich aber nur empfehlen, auch dir. Weil es sonst nämlich zu einer Erbengemeinschaft kommen kann, was oft dann irgendwann Streit oder gar Versteigerung des Hauses zur Folge hat.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Schnall ich nicht. Wenn meine Kinder sterben, ddann erben ja auch nicht meine Großeltern ?


Lina_100

Beitrag melden

Hier geht es nicht um ein potentielles Erbrecht des Vaters, das nur für den Fall bestünde, dass erst die Grosseltern, dann die Fragestellerin und dann die Tochter ohne Nachkommen zu hinterlassen würden. Hier geht es um die mittelbare Zugroffsmoeglichkeit über die gemeinsame Tochter bis zu deren Volljährigkeit als verbleibender Sorgeberechtigter. Das lässt sich nur durch Treuhand oder Testamentsvollstreckung verhindern.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Alles klar. Bei einer Freundin wurde ein Treuhänder eingesetzt. Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen. Ihr Vater hatte keinen Zugriff.


JanineAlina

Beitrag melden

So wurde uns das damals auch erklärt das wenn meine eltern sterben und ich dann würden als erstes die eltern oder die eltern von meiner mama das haus bekommen...wenn die nicht mehr leben würden dann die geschwister von meinen eltern...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Bitte helfen Sie mir. Ich habe einen Beitrag gelesen von vor Jahren hier wo jemand schonmal das gefragt hat. Der Kindsvater und ich sind getrennt. Ich möchte das meine Tochter weil sie bei mir leben wird meinen Nachnamen wieder bekommt wie bei der Geburt. Der Vater würde der Namensänderung zustimmen. Sie haben damals geschr ...

Hallo Frau Bader, Ich wohne vom Vater meines Kindes (15 Monate) seit etwa 8 Monaten getrennt. Wir haben allerdings noch mehrmals pro Woche Kontakt und unser Kind ist einmal nach seinem Feierabend und samstags bis Nachmittags bei ihm. Mir geht es mit diesem engen Kontakt allerdings immer schlechter, sodass ich den Kontakt deutlich reduzieren ...

Es ist echt wunderbar, was einem hier so alles angedichtet wird und in welche Richtung dann gleich die Expertenmeinung gelenkt wird! Danke. Nirgendwo steht, dass ich den Umgang zwischen Vater und Kind ändern oder reduzieren oder oder oder möchte. Euch gehts anscheinend nicht ganz gut. Das Kind liebt seinen Vater und das ist auch schön so. Ic ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und ich weiß noch nicht, ob wir unser gemeinsames Haus verkaufen. Wir leben in BW und haben zwei gemeinsame Kinder (Alter 1 und 4). In unserem jetzigen Wohnort ist Wohnraum sehr teuer und rar. Mein Mann wird aber wollen, dass wir hier im Ort bleiben. Darf ich dennoch im Umkreis von 20 ...

Hallo, ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Da er nicht ausziehen wollte und sich ansonsten nichts bewegt hätte habe ich mir ein Zimmer gesucht und bin ausgezogen. Mein Mann wohnt seitdem mit unseren fünf Kindern im Haus. Ich bin mehrfach die Woche und auch oft über Nacht in dem Haus, weil er vollzeit arbeitet und morg ...

Hallo Frau Bader, Leider musste ich die Entscheidung treffen mich zu trennen. Aktuell wohnen wir noch zusammen in einer Wohnung das soll sich aber natürlich ändern. Die kleine hat erst ab 09/24 einen Kitaplatz. Ich weiß nicht was mir finanziell überhaupt zusteht und das macht mir große Angst. Was muss/ kann ich beantragen? (Ab 9/22 kann ich auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich frage für eine Freundin. Sie wurde Mitte Februar 2024 von ihrem Ehemann verlassen und er ist in eine eigene Wohnung gezogen. Seit vielen Jahren bis dato ist er erwerbstätig, sie ist nicht erwerbstätig, sondern kümmert sich Vollzeit um die Erziehung mehrerer gemeinsamer Kinder, welche natürlich auch bei ihr im Hausha ...

Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich leben seit kurzem getrennt, wir haben 2 Kinder (8 Monate, 4 Jahre). Er hat sich getrennt und ist direkt mit einer neuen Frau und deren 3-jährigem Kind zusammengezogen. Wir sind vor etwa 3 Jahren 400km weit weggezogen, aufgrund schwerer Schwangerschaft und Elternzeiten habe ich bisher nicht wirklich ein ne ...

Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein Anliegen, das mir sehr am Herzen liegt. Ich bin vor einiger Zeit, der Liebe wegen, nach Schleswig-Holstein gezogen. Letztes Jahr kam unser Sohn zur Welt. Mein Freund hat wochenweise Früh-, Nacht,- und Spätschicht. Wir haben uns drauf geeinigt, dass mein Kleiner und ich in der Spätschicht immer zu meiner Fam ...