Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entlohnung während Mutterschutzfrist = Problem mit Arbeitgeber.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Entlohnung während Mutterschutzfrist = Problem mit Arbeitgeber.

NicoleG27

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Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem mit der Entlohnung während meiner Mutterschutzfrist und zwar: 1.) Ich bin seit 19.06.2013 in Mutterschutz 2.) Den Mutterschaftsgeldantrag habe ich rechtzeitig an meine Krankenkasse geschickt (knapp sieben Wochen vorher mit Bescheinigung durch meine Frauenärtzin + Lohnbescheinigung) 3.) Mein Arbeitgeber hat mir nun weniger Geld für Juni 2013 überwiesen, ansich kein Problem, dachte ich, da ja das Mutterschaftsgeld von meiner Krankenkasse kommt, aber auf Nachfrage teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich keinen Anspruch darauf habe, da mein Arbeitgeber mir ja weiterhin den vollen Lohn zahlt (trifft nicht zu) und dies so meiner Krankenkasse mitgeteilt hat 4.) Nun habe ich meine Gehaltsabrechnung vorliegen und diese ist komisch: Statt 2160 EUR Lohn wie bisher steht nun 1296 EUR Lohn plus Mutterschaftsgeld 541,92 EUR minus den ganzen Abzügen habe ich nun rund 90 EUR weniger bekommen als bisher und frage mich was dann im Juli, August und September gezahlt wird. Können Sie mir hier helfen? Ich verstehe dies überhaupt nicht, warum ich nun schlechter gestellt bin als vorher. Laut Gesetz ist die Regelung doch: max. 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld innerhalb der Mutterschutzfrist und den Rest bis zum durchschnittlichen Nettomonatsgehalt der letzten 3 Monate zahlt der Arbeitgeber, damit ich mein gleiches Nettogehalt erhalte wie vorher (sorry grobe Darstellung der Gesetzeslage). Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Liebe Grüße, Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie bekommen täglich 13 € von der Krankenkasse und die Differenz zum normalen Lohn vom Arbeitgeber. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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hallo,wieso soll dir dein ag den vollen lohn im mutterschutz zahlen, gesetzlich gesehen bekommst du den teil von der kk und vom ag, vielleicht hat dein ag da etwas durcheinander gebracht, ich würde nochmal nachfragen.


Mitglied inaktiv

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Du bekommst den Monat ja nur Anteilig Mutterschaftsgeld, sprich nur vom 19.06-30.06 Mutterschaftsgeld. Vom 01-18.06 ist normaler Lohn. DEr AG überweist dabei seinen Anteil, die KK ihren Anteil, also 12 x 13 €. Denke mal das ist die Differenz bei Dir. Was mich wundert, wie konntesr Du die Anträge 7 Wochen vorher einschicken? Oder hast Du bis Geburt gearbeitet? Normalerweise bekommst du das erst so 1-2 Wochen vorMutterschutz, war bei mir jedenfralls so.Vorher durfte die FA die Bescheinigung nicht herausgeben. Und wieso hast Du schon Geld für Juni? Der Monat läuft ja noch.


NicoleG27

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Hallo ihr Lieben, danke für eure Antworten. Vielleicht drücke ich mich nicht klar aus, aber eure Antworten sind mir klar. Mein Problem ist der AG hat meiner Krankenkasse mitgeteilt er zahlt den vollen Lohn und er tut es nicht und meine Krankenkasse zahlt nun nicht ihren Anteil nicht. Dadurch bekomme ich weniger als mir zu steht. Und mein AG überweist immer etwas früher + man kann 7 Wochen vorher den Antrag stellen. LG Nicole


Mitglied inaktiv

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Kann nur das sagen was Arzt und KK mir gesagt haben, nämlich das du Muttergeld frühstens 7 Wochen vor ET beantragen kannst. Da du aber bis zur Geburt arbeiten darfst, Mutterschutz vor der Geburt also freiwillig ist, ist IMO da das Problem zu suchen. Dann würde die Aussage der KK auch Sinn machen. Für die arbeitest du freiwillig bis zur Geburt, weshalb dir keine Zuzahlung der KK zusteht, da du ja Lohn/gehalt vom AG bekommst. Und Mutterschutzgeld zählt dann erst ab Geburt bei dir, weil da ist dann ein 100% Beschäftigungsverbot. Schau mal hier: http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm Ich mußte auch keine Einkommensnachweise oä abgeben. Hatte sogar bei der KK nachgefragt, die meinten das geht alles automatisch. Einfach den Antrag bei der KK, den Rest haben die sich dann beim AG geholt. Als alles da war kammen die 13 € pro Tag für die ersten 6 Wochen als Einmalzahlung, restliche Gehalt dann von AG. Entsprechend dann dem Monatsauszahlungen. Bin glaube ich um den 11ten oder so in Mutterschutz, also kam Gehalt entsprechendso gezahlt: 1-10ten normales Gehalt + 11-31ten Anteil AG Mutterschaftsgeld. 4 Wochen später dann nur der Anteil Mutterschaftsgeld vom AG (da ich den Anteil von der KK ja schon hatte). Nach der Geburt bekam ich den Nachweis im KH (Geburtsurkunde), die habe ich wieder bei der KK eingereicht. danach kam die Einmalzahlung über die nächsten 8 Wochen. Und halt zu den üblichen Auszahlungsterminen der Anteil von meinem AG (immer um den 10ten rum). Eben in 2 Zahlungen.


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