Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entgeltfortzahlung oder Krankengeld bei Tod des Kindes während Mutterschutzes.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Entgeltfortzahlung oder Krankengeld bei Tod des Kindes während Mutterschutzes.

DaMaJu2016

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Sehr geehrte Frau Bader, das Kind meiner Schwägerin verstarb Mitte Oktober innerhalb der noch bis Anfang November dauernden Mutterschutzfrist. Sie wird vermutlich auch bis über das Ende der Mutterschutzfrist hinaus zunächst arbeitsunfähig sein. Besteht nach Ende der Mutterschutzfrist der gewöhnliche Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder muss sie direkt Krankengeld beantragen (ggf. Rechtsgrundlage)? Von der Krankenkasse kamen diesbezüglich widersprüchliche Angaben. Meines Erachtens ist jedoch der Arbeitgeber zunächst in der Pflicht, vgl. auch: BAG (1. Senat ), Urteil vom 26.08.1960 - 1 AZR 202/59 (2. Instanz: LAG BadWürtt. (Stuttgart)) Was ist richtig? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, DaMaJu2016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Ich denke, 6 Wo Lohnfortzahlung. Bitte nächste wo noch mal nachfragen, bin zz nicht im Büro. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Die Mutterschutzfrist wird auch bei Tod des Kindes ganz normal 8 Wochen nach ET enden. Während der Mutterschutzfrist war die Mutter nicht krank, sondern hatte ein gesetzliches Beschäftiungsverbot. Wenn die Mutter nach der Schutzfrist eine AU benötigt, wird sie erst nach weiteren 6 Wochen ins Krankengeld fallen.


DaMaJu2016

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Das mit der Mutterschutzfrist ist unstrittig. In ihrem Fall waren es wegen Frühgeburt sogar 18 Wochen. Stutzig macht mich eben die Aussage der Krankenkasse, dass im Anschluss sofort Krankengeld bezahlt würde, zumal das für die KK ja auch nachteilig wäre. Da der Arbeitgeber jedoch schon in der Schwangerschaft Probleme gemacht hat, würden wir es gerne genau wissen. Klar ist die Entgeltfortzahlung in dem Fall für den AG "ungünstig", zumal auch eine Elternzeitvertretung eingestellt wurde, aber das ist ja nicht "unser Problem". LG


Mitglied inaktiv

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Zunächst mein tiefes Beileid an deine Schwägerin zu so einem Verlust! War sie vor dem Mutterschutz evtl schon krankgeschrieben? Evtl sind schon sechs Wochen Schwangerschaftsbedingt verbraucht und die AU jetzt würde in den gleichen Zusammenhang gestellt werden. Ob der AG jemanden angestellt hat ist nicht ihr Problem. Wenn sie sofort nach dem MuSch wieder arbeiten wollte, muss er auch das ermöglichen. LG Lilly


DaMaJu2016

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Vielen Dank für die Anteilnahme. Vor der Geburt war sie lediglich eine Woche mit normaler Lohnfortzahlung im Krankenhaus. Es lag auch kein Beschäftigungsverbot o.ä. vor. Eine Krankschreibung aus psychologischen Gründen ist bisher noch nie erfolgt. Selbst wenn die Schwangerschaftsbeschwerden und die psychischen Probleme aufgrund des Todes des Kindes als eine Erkrankung angesehen würden, was meiner Meinung nach nicht rechtens wäre, verblieben also noch immer 5 Wochen Fortzahlungsanspruch. Werde mich wohl nochmal mit der KK in Verbindung setzen. LG


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