Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entgeltfortzahlung bei BV Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Entgeltfortzahlung bei BV Minijob

Esfragt

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Hallo Frau Bader, ich arbeite seit dem 01.02.2023 auf 520 Euro Basis in einem Getränkemarkt. Ein schriftlicher Vetrag liegt mir noch nicht vor, allerdings habe ich bereits eine Schicht gearbeitet und es gibt auch Schichtpläne, in denen ich eingeteilt bin. Nun wurde heute beim Frauenarzt festgestellt, dass ich schwanger bin und aufgrund der Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich habe Angst, dass das finanzielle Nachteile für mich hat, da ich noch keinen schriftlichen Vertrag für den Minijob und erst einmal dort gearbeitet habe. Der Arbeitgeber ist bei einem Beschäftigungsverbot zu einer Entgeltfortzahlung eines gewissen Durchschnitts verpflichtet. Da ich nur einmal dort gearbeitet habe, habe ich für den Februar nur 63 Euro erarbeitet und würde diesen Betrag bei einem Beschäftigungsverbot mtl. fortgezahlt bekommen? Oh je...lieben Dank, dass Sie sich Zeit für mein Anliegen nehmen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es stimmt, das BV ist falsch. Es muss vom AG nach Prüfung erfolgen. Ich kann nicht erkennen, arum Sie gar nicht arbeiten knnen, zB an der Kasse. Ansonsten kommt es auf den Vertrag an. Wenn da nichts drin steht auf die Frage, wie oft Sie in diese Monat eingeteilt wurden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ein Arzt darf nicht wegen der Arbeit ein BV ausstellen das muss dein Arbeitgeber machen


Frida19

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Die Lohnfortzahlung errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor dem Berufsverbot. Wenn Du also nur einmal gearbeitet hast und 63 Euro "erwirtschaftet" hast, dann gehe ich davon aus, dass das als Durchschnittgehalt genommen wird. Beim Minijob zählt meines Wissens ja immer die tatsächlich gearbeitete Zeit und nicht das, was man möglicher Weise gearbeitet hätte. Da bin ich mir aber auch nicht ganz sicher. Habe mal den Link zur Minijob-Zentrale angehängt. Vielleicht hilft Dir das schon mal weiter. https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/mutterschaft/_115_was_passiert_bei_einem_beschaeftigungsverbot/faq_115_was_passiert_bei_beschaeftigungsverbot.html#faq-accordion-entry-15131e50-ef3a-45ab-b123-094f1729e8ea_0f1f7759-9e1f-4d68-acd7-b08477983fc6


Frida19

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STIMMT! Das habe ich überlesen!


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