Mitglied inaktiv
Hallo liebe Mütter und Väter, aber auch undbedingt Anwälte und Rechtsvertreter! Mein Kindsvater meldet sich nach über zwei Jahren zu Wort.Es gibt ein Urteil aus dem Jahr März 2003 wo klar definiert ist das er Besuchkontakte in Form der 14 tägigen Stunde hat. Das bedeutet beim deutschen Kinderschutzbund Freitags alles 14 Tage eine Stunde. Wegen versuchter Kindesentführung ist den Zwillingen gewährt ihren "Dady" nur dort zu sehen. Ich meiner Seits habe es nicht gerne hätte es aber so eingehalten. Die Mädels sind nun 4,5 Jahre und haben keinen blassen schimmer wer das sein wird. Ich für meinen Teil möchte nun wissen ab wann man dem entgegenwirken kann und eine Entfremdung anbringen kann, diese auch begründen möchte. Allerdings habe ich nichts wirklich brauchbares im Internet gefunden, kann mit wer helfen?? Über eine Mail direkt wäre ich dankbar.... tantenanny@web.de
Hallo, er hat einen Anspruch nach den alten Regeln-im WEge der langsamen Annäherung! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Selbst wenn er nach 10 Jahren auftaucht hat er ein Recht die Kinder zu sehen ! Natürlich unter vorsichtiger Annäherung sodaß Du zB erstmal bei den Treffen dabei bist öä. lg Andrea
Mitglied inaktiv
Das Gesetz sieht es völlig richtig und genau ander rum: Die Kinder haben ein Umgangsrecht mit dem Vater, nicht umgekehrt. Und wenn er bereit ist, nach 2 Jahren Funkstille dieses Recht der Kinder umzustezne, dann sollte dies auch geschehen. Sie werden den Vater mit der Zeit schon kennenlernen... Betreuter Umgang ist doch gut! Viele Grüße Désirée
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