Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchsrecht

Bienchen 2013

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Das französische Gericht hat das Besuchsrecht bestimmt, obwohl das Kind in Deutschland geboren ist und in Deutschland wohnt. Er ist ja Deutscher ist das dann überhaupt gültig. Kann ich vor dem deutschen Gericht noch irgendwas anderes erreichen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde in Deutschland einen Anwalt aufsuchen und das nach deutschem Recht hinterlassen. Klar sein muss Ihnen aber, dass auch noch deutschem Recht ein Umgangsrecht eingeräumt werden wird. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Es zählt nur das was ein Gericht entscheidet wo das Kind lebt. Wie kam es denn dazu ? Hast Du keinen Anwalt? Wenn nein, warum nicht ?


Bienchen 2013

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Wir haben in Frankreich geheiratet das Kind ist in Deutschland auf die Welt gekommen. Habe mit meinem Mann (Franzose)in Frankreich gewohnt, habe mich von meinem Mann getrennt wo das Kind 7Wochen alt wahr. Mein Mann hat am gleichen Tag die Scheidung eingereicht. Das französische Gericht sagte das sie Scheidung und Besuchsrecht gleich in einem machen. Laut deutschem Jugendamt müsste das Besuchsprecht ion Deutschland bestimmt werden. Er wollte ja die ganze Zeit keinen Kontakt und vor Gericht sagte er ich würde ihm das Kind vorenthalten. Er hätte einen Antrag stellen können und dann hätte mir laut Gericht mir das Kind entziehen können. Weiß nicht ob es stimmt oder nur Angst machen ist, will es aber auch nicht provozieren.


Colien07022004

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Hallo, das französische Recht in Sachen Familie ist eines der "strengsten" und wegweisensten. Da wird nur im Wohle des Kindes entschieden. Dennoch ist die Frage, wie vollstreckbar das Urteil in Deutschland ist und eine Kindesrückführung umsetzbar. Das kommt auf die Kooperation zwischen den beiden Ländern an. Es gilt jedoch, dass der Vater das gleiche Recht an dem Kind hat und du gegangen bist. Es wird einiges auf dich zukommen und ich hoffe, ihr entscheidet im Interesse des Kindes! Lg


Strudelteigteilchen

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Aus welchem Grund sollte das Gericht Dir Angst machen wollen? Wenn das Kind zum Zeitpunkt der Trennung in F gemeldet war, dann ist das u.U. tatsächlich Kindesentzug. Google mal "Haager Abkommen". Anwalt! Zackig!


Pamo

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Ich verstehe dich jetzt so, dass du ohne Einwilligung des KV das Kind aus Frankreich nach Deutschland umgezogen hast. Dann ist das französische Gericht zuständig, dort war der Wohnsitz des Kindes. (Ich kannte übrigens eine Amerikanerin, die das Gleiche tat. Es dauerte zwar 2 Jahre, aber dann musste sie das Kind nach Frankreich zum Vater zurückführen und verlor sogar das Sorgerecht. Er hatte sich eben umgehend gekümmert und sie das Haager Abkommen unterschätzt.)


mama.frosch

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irgendwie verstehe ich deine lebensumstände nicht. unten schreibst du von einem vierjährigen kind dessen umgang zum depressiven, waffenaffinen vater ausgeweitet werden soll, hier hast du u.u. ein kind dem französischen vater entzogen. geht es da um zwei kinder? ist der französische vater der waffenfan?


Bienchen 2013

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Es geht um das gleiche Kind . Ich bin damals mit dem Kind gegangen, er hat aber zu jeder Zeit gewusst wo sein Kind ist. Es hieß das es dann kein Kindesentzug ist er hätte ja jederzeit sein Kind sehen können. Aber es hat ihn ja die letzten drei Jahre nur einmal gemeldet. Vor Gericht hat er gesagt das ich ihm den Kontakt verbieten würde.


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