Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein EU ist Anfang Juni 07 zu Ende. Aus diversen Gründen möchte ich mich bei meinem AG erst einen Tag vor Ablauf des EU melden und anfragen, wo und wann ich mich zum Arbeitsantritt melden soll. Ich bin in der 10. SSW und möchte den AG eigentlich auch erst dann über die erneute Schwangerschaft informieren. Ist das rechtlich OK oder muss ich ihn schon jetzt über die Schwangerschaft informieren. Danke Kathi
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit (Elterngeld plus -Geteiltes Elterngeld) Ich würde gerne wieder schwanger werden zum Ende der Elternzeit. Vor der Geburt habe ich von meinem derzeitigen Arbeitgeber Beschäftigungsverbot bekommen und schätze das es wieder so laufen wird. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet. (1)Bezahlt ...
Hallo Frau Bader Vorsicht viele Fragen Ich habe bereits ein Kleinkind welches im Dezember 3 Jahre wird (Elternzeit vorbei) und ab dann müsste ich auch wieder an meinen Arbeitsplatz zurück!! Leider ist das Verhältnis zu meiner damaligen/immernoch Chefin (Vollzeitanstellung) nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft total hinüber (Mobbing usw) jet ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit während der Elternzeit und bin erneut schwanger und habe das vorzeitige Ende der Elternzeit beantragt. Für die Teilzeit wurde eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen, dort steht nicht drin, dass es sich um eine Teilzeit während der Elternzeit handelt, das steht nur in einem ...
Hallo, Ich arbeite im Pflegedienst. Bin derzeit im 3. Ez Jahr . Arbeite ca 55Std im Monat. Ab August wären es wieder 130Std. Wenn ich vor August wieder schwanger werde, bekomme ich das Geld bei Beschäftigungsverbot dann von der Teilzeit? Oder Ab August wieder von der Vollzeit? Oder direkt von der Vollzeit? Außerdem habe ich jetzt eine Gehaltserhö ...
Hallo, wie sieht es rechtlich aus, wenn ich gegen Ende meiner Elternzeit erneut schwanger bin? Nach meiner Elternzeit muss ich meinem AG leider kündigen, da wir familienbedingt in ein anderes Bundesland gezogen sind. Dementsprechend muss ich mir hier dann einen neuen AG suchen. Allerdings werde ich ja kaum eingestellt, wenn ich schwanger bin. W ...
Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit für unsere Tochter. Die Elternzeit endet am 30.04.2021 nach insgesamt 2 Jahren. Das Elterngeld habe ich mir auf 1,5 Jahre aufgeteilt. Im Moment arbeite ich für 26 Stunden in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Bei unserer ersten Tochter hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Mit meinem ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe in meiner ersten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Habe aber zusätzlich noch eine selbstständigkeit, wo ich weiter arbeiten gehe bis zu meinem Mutterschutz. Das Kind kommt im Januar 2021. Ab Geburt möchte ich 1Jahr Elterngeld/Zeit beantragen und auch nicht in der selbstständigkeit arbeiten. Ab ...
Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich bin für 2 Jahre in Elternzeit. Davor war ich im Beschäftigungsverbot das man in meinem Job automatisch vom Arbeitgeber bekommt. Da ich gerne noch ein zweites Kind hätte stellt sich mir folgende Frage. Wenn ich zum Ende der Elternzeit wieder schwanger werde, komme ich ja automatisch wieder in ein Beschäft ...
Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner