Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit

Frage: Ende Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo! Habe im Aug 2001 das 1. Kind u. im Aug 2003 das 2. Kind bekommen. Bisher war ich davon ausgegangen, dass meine Elternzeit im Aug 2006 (3 Jahre nach 2. Kind) endet. Nun bin ich durch Bekannte auf folgendes Gesetz aus dem SGB (VI § 56 (5)) aufmerksam geworden: "Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt u. endet nach 36 Mon. Wird während dieser Zeit ein weiteres Kind erzogen, für das ihm eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist, wird die Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung verlängert." Meine Frage zum Verständnis: Habe ich nun ein Recht auf Elternzeit bis Aug 2007, d. h. 6 Jahre (ohne das mir das letzte Jahr vom 1. Kind durch die Geburt des 2. Kindes verloren geht) ? Oder bezieht sich dieses Gesetz - da der Begriff Kindererziehungszeit statt Elternzeit benutzt wird - auf gesonderte Berufsgruppen, wie z. B. Beamte ? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort Herzliche Grüsse Cookie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Desirée hat recht. Beim EZ gilt: man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. teilen kann man ansonsten wie beim ersten Kind auch. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Die Kindererziehungszeiten der GRV haben nicht mit der Elternzeit aus dem BErzGG zu tun! Du sprichts davon, was deinem "Rentenkonto" bei der GRBV an Rentenpunkten gutgeschrieben wird pro Kind,. Das hat nichts mit der Dauer der EZ zu tun. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Frage: Bedeutet dies, dass ich zum jetztigen Zeitpunkt noch beantragen kann, das 3. Jahr der 1. EZ an das Ende der 2. EZ anzuhängen oder hätte ich das bereits zu einem früheren Zeitpunkt machen müssen (1. Kind ist jetzt 4,5 und 2. Kind 2,5 Jahre alt)? Im voraus nochmals herzlichen Dank. Gruß Cookie


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