ich bin noch bis september in elternzeit.wir sind vor 1 jahr umgezogen wegem arbeitswechsels meines mannes.nun meine frage da es nicht machbar ist zu meiner alten stelle zurückzugehen(200km entfernt)muß ich kündigen muß ich das 1 monat oder 3 monate vorher machen??steht mir dann arbeitslosengeld zu??oder bekomm ich erstmal eine sperre vom arbeitsamt da ich selber kündigen muß?mein sohn geht dann gleich ab september in den kindergarten also kann ich mich dann ja arbeitslos melden.vielen dank schon im vorraus mfg diana