Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit - Berufstätigkeit

Frage: Ende Elternzeit - Berufstätigkeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, habe zig Fragen ;-) Bin seit meiner Tochte 5 Monate alt ist bei meinem "alten" AG auf Teilzeitbasis während der Elternzeit berufstätig (16 Stunde/Woche). Darüber gibt es eine schriftliche Vereinbarung, daß das so ist und diese Vereinarung mit Ender der Elternzeit Sommer/Herbst 2006 endet und ich wieder Anspruch auf meinen Vollzeit-Job (40 Stunden/Werbeagentur) habe. DAS WILL ICH JA GAR NICHT. Fakt ist, würde die zwei ganzen Tage gerne beibehalten/ggfs. aufstocken (zzgl. zwei halbe Tage). Dar ich das= Habe ich da Anspruch drauf? Kann der Arbeitgeber diesen Wunsch ablehnen? Mit weklcher Begründungß Habe ich Fristen, die ich bei Äußerung diese Wunsches berücksichtigen muß? Oder kann er sagen, tja entweder 40 Stunden (was ich gar nicht will und auch in der Agentur nicht realisierbar ist, da meinen damaligen Job eh eine Kollegin übernommen hat) oder Kündigung? Und wenn ja? Kann er mir küdnigen/muß ich kümdigen? Was ist ggfs. mit Abfindung? (bin 6 Jahre dabei). Danke vorab für die Beantwortung der vielen Fragen, die sicher für viele interessant sind ;-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Grundsätzlich mußt Du 3 Monate vor Wunschtermin dei dauerhafte TZ beim AG beantragen. (Das zu den Fristen) Hat der AG mind. 15 AN? Weitere Infos unter www.teilzeit-info.de Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 24.04.2024. Meinem Arbeitgeber habe ich bis zum 24.04.24 gekündigt. Welche Frist greift denn genau? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, die genaue Frist sind 3 Monate zum Ende des Monats (wie im Arbeitsvertrag zur Kündigung vermerkt) , deswegen ist FE der 30.04.24. Er hat einer vorzeitige ...

Guten Tag, ich frage für meine Freundin, die sich aktuell in Elternzeit befindet. Die Elternzeit endet am 15.04. Sie bekommt noch Elterngeld. Ab dem 16. April hätte sie Teilzeit für 20 Stunden arbeiten müssen. Sie hatte aber einen Autounfall und wird jetzt erst mal eine längere Zeit krankgeschrieben. Sie kann ihre Tätigkeit somit nicht antre ...

Guten Abend, Am 14.07. endet meine Elternzeit.  Ich bin mit meinem Arbeitgeber so verlieben das ich danach unbezahlten Urlaub nehme, mich und die Kinder über meinen Mann Familienversichere und ab Oktober dann als Minijobberin starte. Es ist der selbe Betrieb in dem ich seid 2011 arbeite und in Elternzeit gegangen bin. Von meiner Arbeit ...

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir bereits einige Beiträge zu dem Thema hier im Forum durchgelesen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher.. Also ich bin bis 30.9.24 in Elternzeit, habe aber nun ein Jobangebot ab 1.9.24 bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, dass ich gerne annehmen würde.  Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...