Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit bei AG anmelden und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Elternzeit bei AG anmelden und Elterngeld

Toni16514

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Sehr geehrte Frau Bader, Sie werden diese Frage schon häufig ähnlich gestellt bekommen haben, jedoch finde ich für mich leider keine komplett umfassende Beantwortung. Ich habe einen im März 2015 geborenen Sohn und nun möchten wir gerne unser zweites Baby, wenn es klappt, zum März 2017 bekommen. Meinem Arbeitgeber habe ich bisher immer gesagt, dass ich ab dem Spätsommer /Herbst 2016 zurückkehre (Festvertrag). Jedoch möchten wir nun ja bereits im März 2017 unser zweites Kind bekommen (ursprünglich wollten wir etwas länger warten), so dass ich gerne die Elternzeit meines ersten Sohnes bis zur Geburt des zweiten Kindes ausdehnen möchte. 1. Gibt es eine gestzliche Pflicht, wann ich meinem Arbeitgeber über das genaue Ende der ersten Elternzeit informieren muss oder ist dies einfach eine individuelle und persönliche Absprache mit dem AG, in Abhängigkeit seiner Flexibilität? 2. Wie berechnet sich das Elterngeld? Sehe ich das richtig: Es gelten die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Also sind das ja ca. 10 Monate ohne Bezüge + das Gehalt der zwei Monate vor Beginn des MuSchus des ersten Kindes? Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das Ende haben Sie ihm verbindlich mit dem Antrag auf EZ mitgeteilt 2. Es zählen 12 Mo. vor Geburt, die Monate mit Basis-EG werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Für wie lange haben Sie denn Elternzeit angemeldet (schriftlich)?


Toni16514

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Ich habe schriftlich bis Juli beantragt. Ich hatte somit einfach den frühesten Zeitpunkt, der damals für mich in Frage kam, genannt.


Toni16514

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Juli 2016 ist gemeint


Sternenschnuppe

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Da muss der AG einer Verlängerung zustimmen. Er rechnet ja nun mit Dir im Juli. Er kann es ablehnen. Für das neue Elterngeld zählt jeder Euro Einkommen ab April. Daher würde ich an Deiner Stelle zumindest Teilzeit arbeiten. Wenn ihr nicht darauf angewiesen seid bleibt zu hoffen dass der AG der Verlängerung zustimmt. Ansonsten musst Du 3 Monate vor Ende der Elternzeit kündigen und Dich dann selbst krankenversichern oder beim Ehemann sofern verheiratet und dieser nicht privat versichert.


Sternenschnuppe

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Individuell geht nicht bei der Elternzeit. Das was Du genannt hast zählst, Du musst Dich nicht gesondert melden. Du musst nur zeitig genug Änderungswünsche nennen und schauen ob man da auf einen Nenner kommt. Der AG muss Dir lediglich die alte Stelle zu alten Konditionen freihalten. Ggf. in Teilzeit.


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