Mitglied inaktiv
Hallo! Bevor ich mein Kind im September 99 bekam, arbeitete ich und zwar in Teilzeit 34 Stunden die Woche (Vollzeit wären es 37,5 Stunden die Woche gewesen). Im September diesen Jahres endet mein Elternurlaub. Mein Arbeitgeber (ein sehr großer Konzern mit mehreren tausend Mitarbeitern) sieht es nun als Problem an, mich in Teilzeit von bis zu 20 Stunden die Woche zu beschäftigen, da die verschiedenen Abteilungen angeblich keine Teilzeitkraft möchten. Jedoch wäre es für ihn kein Problem, mir einen Vollzeitplatz zu geben. Länger als 4 Stunden täglich kann ich jedoch nicht arbeiten, da mein Sohn auch voraussichtlich nächstes Jahr in die Schule kommt und ich ihn nicht in einen Kinderhort stecken möchte (selbst da käme ich mit der Vollzeit nicht hin). Muß mein Arbeitgeber mich nicht im Rahmen eines Halbtagsplatzes aufnehmen? Falls ich nicht wieder arbeiten darf - steht mir eine Abfindung zu und wenn ja in welcher Höhe? Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im voraus. Martina
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB
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