Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende des Arbeitsvertrages

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende des Arbeitsvertrages

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin (erst) in der 8. SSW und Teilzeit als Bedienung beschäftigt. Mein Arbeitsvertrag endet am 31. Okt. 08, der verständlicherweise nicht verlängert wird. Außerdem habe ich einen Gewerbeschein mit dem ich mir in der Gastronomie noch etwas dazuverdiene. Bekomme ich trotzdem ab Nov Unterstützung und wie sieht es dann mit der Sozialversicherung aus? und... wie errechnet sich das Elterngeld? Vielen dank für IHRE oder EURE hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. EG ausrechnen können Sie bei www.bmfsfj.de 2. Wenn Sie Arbeitslos sind, bekommen Sie Arbeitslosengeld I oder II, nach dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. Sonst Sozialhilfe Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Smauserl, das EG berechnet sich nach dem Netto-Einkommen in den 12 Monaten vor de Geburt. Kannst du hier eingeben und ausrechnen: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Ab November kannst du dich arbeitslos melden - wahrscheinlich wird dich im 4 oder 5 Monat aber niemand mehr einstellen - entweder bekommst du dann ALG I oder II. Du mußt dich sofort beim Arbeitsamt melden, da du ja weißt das dein Arbeitsvertrag ausläuft. Evtl. würde ich in der Zeit den Gewerbeschein abmelden, um unnötigen Fragen/Problemen aus dem Weg zu gehen. Lena


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