Ania1988
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Meine 3 jährige Elternzeit endet am 23. Juli 2015 und ich bin nun in der 6ten Woche Schwanger. Jetzt habe ich mich mit meinem Arbeitgeber in verbindung gesetzt und wollte ihm die Möglichkeit geben, mich zu ende der Elternzeit zu kündigen bzw einvernehmlich zu beenden damit ich mich danach arbeitslosmelden kann. Man muss dazusagen, dass ich als bedienung in einem Cafe gearbeitet habe und dies mit meinem Kind und einer schwangerschaft nicht wirklich vereinbar ist. Daraufhin meinte sie, dass ich kündigen Muss. Jetzt ist meine Frage an Sie: Gibt es rechtlich überhaupt diese Möglichkeit? oder kann man das so garnicht regeln und ich muss wirklich selber kündigen? Mfg Ania
Hallo, der AG kann wegen der SchwS u wegen des EZ nicht kündigen. Wenn Sie dort nicht mehr arbeiten wollen, müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du bist schwanger, der AG darf Dich gar nicht kündigen. ALG1 wirst Du eine Sperre bekommen, da Du selbst gekündigt hast. Wie hast Du denn bei Kind 1 gearbeitet ?
Ania1988
ähm nein ich bekomme keine sperre weil ich nicht selber gekündigt habe sondern noch immer in elternzeit angestellt bin!
Ania1988
ich habe vollen anspruch auf ALG 1 da ich vor der geburt meines sohnes ganz normal voll gearbeitet habe! Nur dass das ALG1 nicht nach meinem lohn ausgerechnet wird sondern nach einem fiktiven betrag weil ich schon 3 Jahre in elternzeit war! Das war ja auch nicht die frage...
Sternenschnuppe
? Das war genau die Antwort auf Deine Frage. Du sagst doch dass Deine Elternzeit endet. Was möchtest Du denn ? Arbeiten oder nicht ? Der Arbeitgeber darf Dich nicht kündigen, da Du schwanger bist !
Ania1988
Warum sollte Sie mich nicht kündigen dürfen, wenn ich es ihr vorschlagen würde und dann mit sicherheit nicht darauf klagen würde weil es im endeffekt eine win-win situation wäre? Sie hätte keine Schwangere als angestellte und ich könnte mich ganz normal arbeitslos melden ohne sperre.
Sternenschnuppe
Weil es gesetzlich verboten ist. Das Arbeitsamt wird auf eine Klage bestehen. Warum sollen sie zahlen, wenn die Kündigung nicht legal ist ? Noch einmal : Was genau spricht gegen arbeiten ? Wie war es beim ersten Kind denn?
Strudelteigteilchen
Natürlich bekommst Du eine Sperre, wenn Du Dich rechtswidrig kündigen läßt. Das Arbeitsamt ist ganz ungern der Loser in Deiner fein geplanten Win-Win-Situation.
Ania1988
ok vielen dank. ich hab dort in der ersten ss schon gearbeitet und es ist eine zumutung für mich gewesen. habe dann relativ früh ein Beschäftigungsverbot bekommen weil es schlichtweg nicht zumutbar war, denn keiner der Chefs hat auch nur eine sekunde darauf geschaut ob ich schwanger war oder nicht! Werde dann wohl kündigen und die 3 monate sperre überlebe ich ganz sicher!
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